Bis zu 150 Euro zahlt die Stadt Stuttgart, wenn Sie einen alten Kühlschrank, eine alte Kühl‐Gefrierkombination (Gefriertruhe, Gefrierschrank), eine alte Waschmaschine oder einen alten Geschirrspüler gegen ein neues Gerät eintauschen. Voraussetzung ist, dass das Altgerät je nach Geräteart mindestens 12 Jahre oder 15 Jahre auf dem Buckel hat. Hintergrund der “Aktion Gerätetausch”: Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg will die Menschen zum Strom sparen animieren.
Besonders Kühlschränke belasten die Haushaltskasse, denn Kühlschränke laufen ja durchgehend. Die Stadt Stuttgart schreibt:
Er läuft und läuft und läuft – 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche. Kein Wunder, dass der Kühlschrank da einen starken Einfluss auf den Energieverbrauch des Haushalts hat. Bis zu 20 Prozent kann zum Beispiel der Anteil einer veralteten Kühl‐Gefrierkombination am Gesamtstromverbrauch eines Haushalts betragen. Der Tausch hin zur höchsten Effizienzklasse spart jährlich im Schnitt 80 Euro pro Jahr an barem Geld und 130 Kilo CO2 jährlich.
Aber auch Waschmaschinen und Geschirrspüler sind in einem Mehrpersonenhaushalt oft im Einsatz. Deshalb zielt die Aktion Gerätetausch gerade auf diese Gerätekategorien.
Das sind die Voraussetzungen für die Prämie
Für Wasch- und Spülmaschinen ist ein Mindestalter von 12 Jahren Voraussetzung, für die Kühlgeräte gelten 15 Jahren als Mindestalter für die Teilnahme am Förderprogramm. Sie müssen das Alter des vorhandenen Gerätes nachweisen. Dafür ist nicht unbedingt die Kaufrechnung erforderlich, sondern Sie können das Alter Ihres vorhandenen Gerätes auch über dessen Typenschild bestimmen (lassen). Sie finden hierzu hier eine Anleitung. Die Stadt Stuttgart hilft bei der Altersbestimmung.
Zudem gibt es die Förderprämie nur für Neugeräte, die eine hohe Energieeffizienzklasse aufweisen. Für Kühl- und Gefriergeräte sowie für Geschirrspüler ist mindestens die Energieeffizienzklasse C (teilweise auch D) Voraussetzung und für Waschmaschinen die Energieeffizienzklasse A, damit Sie die Förderprämie beantragen können.
Die Altgeräte müssen gemäß den Förderrichtlinien entsorgt werden.
Höhe der Förderung
Gefördert wird der Austausch der Haushaltsgeräte unter oben genannten Bedingungen mit 50 Prozent des
Kaufpreises. Maximal werden 150 Euro je Antrag bezuschusst.
Alle Details zur Aktion Gerätetausch finden Sie auf dieser Webseite. Dort finden Sie auch die Anträge zum Herunterladen.
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