Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt will das Bundesjustizministerium mehr Kontrolle im Internet erlangen. Nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios sind im Gesetzentwurf sogar Account-Sperren vorgesehen. Dies würde bedeuten, dass Personen, die im Internet Beleidigungen oder Belästigungen erfahren, künftig vor deutschen Gerichten eine Account-Sperre des Täters erstreiten können.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sorgt bislang nur dafür, dass rechtswidrige Inhalte von den Plattformen gelöscht oder gesperrt werden müssen. Eine Sperrung der jeweiligen Accounts war bislang jedoch nicht vorgesehen und hing vom Wohlwollen der jeweiligen Betreiber eines sozialen Netzwerks ab.
Konten-Sperrung bei schweren Persönlichkeitsverletzungen
Im Gesetzentwurf sei für eine Sperrung von Social-Media-Konten jedoch eine “schwere Persönlichkeitsverletzung“ maßgeblich. Außerdem sollen sich im Gesetz rechtliche Hürden finden, die die Identität der Betroffenen schützen sollen. Um als Betroffener ein derartiges Verfahren anzustoßen, seien laut Gesetzentwurf keine Gerichtskosten vorgesehen. Außerdem sollen die Account-Sperren, sollten diese durchgesetzt werden, nur für einen bestimmten Zeitraum gelten.
Je nach Vergehen seien unterschiedlich lange Sperren vorgesehen, aber keine dauerhaften Sperrungen der Täter-Konten. Eine Sperrung könne zudem immer angefochten werden. Das Gesetz soll zudem dort helfen, wo nicht ersichtlich ist, wer sich hinter einem Social-Media-Profil verbirgt. Hier könnte eine Sperrung “notorischen Rechtsverletzern im digitalen Raum“ einen Riegel vorschieben.
Vorratsdatenspeicherung zur Ermittlung
Die Ermittlung der Täter soll über ihre IP-Adressen erfolgen, diese müssen die Serviceprovider entsprechend vorhalten. Hierbei kommt es zu Überschneidungen mit der Vorratsdatenspeicherung, die aktuell noch nicht von der EU gebilligt wurde.
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