Derzeit landen wieder Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in den Briefkästen ahnungsloser Opfer. Doch diese stammen nicht etwa von geschäftstüchtigen Abmahnanwälten, sondern von Betrügern. Denn die Abmahnungen sind gefälscht, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt.
Darin geht es in den Abmahnschreiben
Die angeblichen Abmahnschreiben geben vor von der Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie. zu stammen. Dieser Kanzlei-Name wird schon länger für zweifelhafte beziehungsweise falsche Abmahnungen verwendet. Die angeblichen Rechtsanwälte behaupten für die Firma MG Premium Ltd. aus Zypern tätig zu sein. Das Abmahnschreiben wirft den Empfängern vor, illegal einen Pornofilm öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dafür sollen die Empfänger der Schreiben 747,60 Euro auf ein Konto in Irland zahlen. Das erkennt man daran, dass die in den angeblichen Abmahnschreiben angegebene IBAN mit “IE” beginnt.
Hierzu sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Kanzlei, die die Verbraucher:innen anschreibt, existiert nach unseren Recherchen nicht unter der angegebenen Berliner Adresse. Betroffene sollten sich von dem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen.
Ein weiteres Indiz, dass es sich um ein betrügerisches Schreiben handelt, soll laut den Verbraucherschützern die Aufforderung sein, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen
Rechtmäßigkeit von Abmahnungen genau prüfen
Verbraucher sollten aber grundsätzlich vorsichtig sein, wenn sie eine Abmahnung erhalten. Denn nicht jede Abmahnung ist gefälscht. Dazu führt Kahnert Folgendes aus: “Grundsätzlich sollten Verbraucher:innen umgehend reagieren und sich juristische Unterstützung holen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert“.
Wer sich unsicher ist, ob es sich um eine echte Abmahnung oder ein Fake-Anschreiben handelt, kann sich entweder eine erste Einschätzung von einem Rechtsanwalt holen oder eine nahe gelegene Verbraucherschutzberatung aufsuchen.
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