Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro steuerfrei als “Inflationsausgleichsprämie” zahlen. Diesem Vorschlag der Bundesregierung haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt: “Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien”. Diese Inflationsausgleichsprämie ist Teil des sogenannten dritten Entlastungspakets und bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Der Grund: Hilfe gegen hohe Inflation
Die Inflationsausgleichsprämie gehört neben der 300-Euro-Energiepauschale sowie dem Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte zu dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger. Empfangsberechtigt für die Inflationsausgleichsprämie sind alle Arbeitnehmer. Doch deren Arbeitgeber muss mitspielen. Denn die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
So bekommen Arbeitnehmer die Inflationsausgleichsprämie
In der Praxis dürfte es die Aufgabe der Betriebsräte sein, in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie zu erreichen. Die Bundesregierung betont, dass die Inflationsausgleichsprämie auch aufgeteilt in mehrere Teilbeträge ausbezahlt werden kann. Zudem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Grenze von 3000 Euro ganz auszuschöpfen. Airbus beispielsweise zahlt 1500 Euro an seine Mitarbeiter.
Falls der Arbeitgeber sich entscheidet, bis zu 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie zu bezahlen, so fallen dafür weder Steuerabgaben noch Sozialversicherungsabgaben an. Die Inflationsausgleichsprämie kommt in voller Höhe und ohne Abzüge zum bestehenden Gehalt noch dazu und darf keinesfalls mit diesem verrechnet werden. Ebenso darf die Inflationsausgleichsprämie nicht mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnet werden. Die Überweisung erfolgt dann zusammen mit dem Gehalt, wobei der Arbeitgeber bei der Zahlung deutlich machen muss, dass es sich bei diesem Zusatzbetrag um die Inflationsausgleichsprämie handelt.
Fairerweise sollte man aber auch an die Arbeitgeber denken: Viele Unternehmen kämpfen wegen der massiv gestiegenen Energiekosten ums Überleben. Von solchen angeschlagenen Unternehmen können die Mitarbeiter kaum eine Inflationsausgleichsprämie erwarten. Doch es gibt eben auch Unternehmen, die gut durch die Krise kommen oder sogar von ihr profitieren: Ob wohl Shell und Total ihren Mitarbeitern in Deutschland die Inflationsausgleichsprämie zahlen?
Missbrauch ist denkbar
Laut der Tagesschau warnen Steuerberater vor Missbrauch, beispielsweise durch kriminelle Clan-Familien. Die Tagesschau zitiert einen Steuerexperten mit diesen Worten: “Nachbarn, Freunde oder Mitglieder krimineller Clan-Familien stellen sich zum Schein gegenseitig mit Arbeitsvertrag an, zahlen sich dann die 3000-Euro-Prämie aus und können damit ihre Lohnsteuer- und Abgabenlast mindern.”
Inflationsausgleichsprämie: Alle Details im Überblick
Alle Arbeitnehmer können die Prämie bekommen, auch Teilzeitkräfte und Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende.Der Begünstigungszeitraum ist befristet von 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.Die Prämie kann auch in Form von Sachleistungen gewährt werden. Zum Beispiel als Tank- oder Essensgutscheine.Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung wird dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.Das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 1,2 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen.
Update 28.10.: Bertelsmann zahlt seinen Beschäftigten bis zu 3000 Euro Inflationsausgleich. Das berichtet das Medienmagazin Meedia. Bertelsmann zahlt die vollen 3000 Euro aber nur an Beschäftigte mit einem maximalen Bruttogehalt von 75.000 Euro. Diese Mitarbeiter erhalten die 3000 Euro in zwei gleich großen Teilzahlungen im November 2022 und im März 2023. Wer mehr als 75.000 Euro brutto verdient, erhält 1000 Euro Inflationsausgleich. Einige Geschäftsführungen seien von der Zahlung ausgenommen. Update Ende
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