Im November 2022 startete der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio damit, die Daten der Einwohnermeldeämter mit den Daten der Rundfunkbeitragszahler abzugleichen. Dieser Abgleich erfolgt alle vier Jahre, mehr dazu lesen Sie in Rundfunkbeitrag: Wem jetzt eine automatische Anmeldung droht.
Auf Grundlage dieses Datenabgleichs beginnt der Beitragsservice, ab heute (10. Januar 2023) solche volljährigen Personen anzuschreiben, die für eine Wohnung gemeldet sind, aber noch keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Darauf weist zum Beispiel die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Bis voraussichtlich Ende Juni 2023 sollen alle Personen ein solches Schreiben erhalten, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können. Der Beitragsservice klärt damit eine eventuelle Anmeldepflicht zum Rundfunkbeitrag ab.
So reagieren Sie richtig
Wer ein solches Schreiben des Beitragsservice erhält, sollte sich keinesfalls tot stellen, sondern darauf reagieren, raten die Verbraucherschützer. Auch wenn für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag durch einen Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin bezahlt wird, sollte das Schreiben des Beitragsservice unbedingt beantwortet werden, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn falls eine Rückmeldung der angeschriebenen Person ausbleibt, schickt der Beitragsservice zunächst ein Erinnerungsschreiben. Reagiert die angeschriebene Person auch darauf nicht, da meldet der Beitragsservice die fragliche Person automatisch für den Rundfunkbeitrag an.
Zahlt man den Beitrag dann aber nicht, schickt der Beitragsservice Mahnungen. Reagiert man auch nicht auf diese Mahnungen, dann folgt ein Vollstreckungsersuchen und schließlich sogar die Zwangsvollstreckung. Es wird also richtig teuer für jemanden, der/die nicht auf die Schreiben reagiert.
Für jede Wohnung muss eine Person den Beitragsservice zahlen. Falls Sie also angeschrieben werden, aber bereits eine andere Person für die Wohnung, in der Sie leben, den Rundfunkbeitrag bezahlt, dass teilen Sie das dem Beitragsservice unter Angabe der Beitragsnummer einfach mit. Daraufhin sollten Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Diese drei Möglichkeiten gibt es, wenn Sie ein Schreiben erhalten
Es bezahlt bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag für besagte Wohnung. Dann müssen Sie deren Beitragsnummer angeben. Die Sache hat sich dann erledigt und die Daten der angeschriebenen Person werden gelöscht.Sie melden die Wohnung nun auf Ihren Namen für den Rundfunkbeitrag an. Unter Umständen müssen Sie dann Beiträge sogar nachzahlen, wenn Sie die Wohnung schon länger bewohnen. Solche Nachzahlungen sind zurück bis maximal den 1.1.2020 möglich.Sie lassen sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien. Das ist aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich.
Rundfunkbeitrag: Wem jetzt eine automatische Anmeldung droht
Internet