Wir unterstützen und beraten Sie bei allen Fragen um Ihre IT-Sicherheit.
Im IT-Sicherheitsgesetz werden Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die Unternehmen gesetzlich geregelt, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit bedeuten würden.
Wir unterstützen Sie bei Aufgaben und Rollen im Sicherheitsprozess und Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen.
Lassen Sie uns für Sie ein Konzept entwerfen und Sie dabei unterstützen.