1. Geltungsbereich
Die Lieferungen der TUCANA Handels- GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestim-mungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. An-derslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der TUCANA Handels- GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TUCANA Handels-GmbH.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote der TUCANA Handels-GmbH sind freibleibend und un-verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestäti-gung der TUCANA Handels-GmbH zustande.
2.2 Die TUCANA Handels-GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestel-lung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TUCANA Handels-GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragspro-dukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von TUCANA Handels-GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der TUCANA Handels-GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TUCANA Handels-GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspä-tete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetrete-nen Verzuges auftreten. Sollte die TUCANA Handels-GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weitere Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die TUCANA Handels-GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist die TUCANA Handels-GmbH berech-tigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenüber-gang.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Liefertermin mit der TUCANA Handels-GmbH verein-bart, die er zu vertreten hat, kann die TUCANA Handels-GmbH ohne geson-derten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die TUCANA Handels-GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Abnahme und Gefahrenübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnah-me als erfolgt.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegen-standes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Ver-weigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtfüh-rer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der TUCANA Handels-GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der TUCANA Handels-GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Service-leistung.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager, Mehrwertsteuer und andere gesetz-liche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Trans-portversicherungen werden dem Kunden entsprechend der Fachhandelspreis-liste zusätzlich berechnet.
5.2 Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der TUCANA Handels-GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.3 Die TUCANA Handels-GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schul-den anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die TUCANA Handels-GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurech-nen.
5.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtferti-genden Grund abgewichen wird, kann die TUCANA Handels-GmbH jeder-zeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen werden sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der TUCANA Handels-GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ord-nungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der TUCANA Handels-GmbH hinzuweisen und die TUCANA Handels-GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte der TUCANA Handels-GmbH berücksichtigt.
6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der TUCANA Handels-GmbH gehörenden Waren erwirbt die TUCANA Han-dels-GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die TUCANA Handels-GmbH als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne die TUCANA Handels-GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der TUCANA Handels-GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der TUCANA Handels-GmbH an Kunden , oder bei Vermögens-verfall des Kunden darf die TUCANA Handels-GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die TUCANA Handels-GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltswa-re im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die TUCANA Handels-GmbH ab. Die TUCANA Handels-GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und – verpflichtet. Auf Verlangen der TUCANA Han-dels-GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die TUCANA Handels-GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der TUCANA Handels-GmbH um mehr als 20%, gibt die TUCANA Handels-GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
6.8 Für Test und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der TUCANA Handels-GmbH . Sie dürfen vom Kunden nur auf-grund gesonderter Vereinbarung mit der TUCANA Handels-GmbH benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1 Die TUCANA Handels-GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Die TUCANA Handels-GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Be-schreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von TUCANA Handels-GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die TUCANA Han-dels-GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: -betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitz-schlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art/ falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungs-daten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewähr-leistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.4 Diese Gewährleistungsansprüche gegen die TUCANA Handels-GmbH beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in 90 Tagen für Software-Produkte bzw. in einem (1) Jahr für die Software begleitende Hard-ware ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die TUCANA Handels-GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleis-tungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an seine Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von TUCANA Handels-GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von TUCANA Handels-GmbH über. Falls die TUCANA Handels-GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu ver-langen.
7.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die TUCANA Handels-GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transport-kosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungs-fall nicht vorliegt, ist die TUCANA Handels-GmbH berechtigt, alle Aufwen-dungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der TUCANA Handels-GmbH berech-net.
7.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlos-sen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
7.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie sowie bei kosten-pflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen TUCANA Handels-GmbH-Fachhandelspreisliste zu beachten.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 Die TUCANA Handels-GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die TUCANA Handels-GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die TUCANA Handels-GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung der TUCANA Handels-GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekann-ten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die TUCANA Handels-GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgan-genen Gewinn.
9.2 Die Haftung der TUCANA Handels-GmbH für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vor-schriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haf-tungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von TUCANA Handels-GmbH Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der TUCANA Han-dels-GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
9.3 Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von drei Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von der TUCANA Handels-GmbH gelieferte Produkte und technisches Know how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungs-pflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunden den endgültigen Bestim-mungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zustän-digen Außenwirtschaftbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte expor-tiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der TUCANA Handels-GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der TUCANA Handels-GmbH.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertragspartnern im Sinne von §24 AGBG ist Wiesbaden. Die TUCANA Handels-GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertriebspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verkla-gen.
11.3 Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundes-republik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Waren-verkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der TUCANA Handels-GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der TUCANA Handels-GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt