Seit dem 01. August 2022 gibt es durch das Nachweisgesetz neue Pflichten für die Arbeitgeber. Immerhin bleibt die E-Signatur weiterhin für Arbeitsverträge gültig.
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Seit dem 01. August 2022 gibt es durch das Nachweisgesetz neue Pflichten für die Arbeitgeber. Immerhin bleibt die E-Signatur weiterhin für Arbeitsverträge gültig.