Das Bundesarbeitsgericht hat Mitte September 2022 entschieden: Unternehmen haben die Pflicht, die vollständige Arbeitszeit von Beschäftigten zu erfassen – auch im Homeoffice.
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Das Bundesarbeitsgericht hat Mitte September 2022 entschieden: Unternehmen haben die Pflicht, die vollständige Arbeitszeit von Beschäftigten zu erfassen – auch im Homeoffice.