Bereits ab dem 26. Juni 2024 ändert Meta die Datenschutzrichtlinien für Facebook und Instagram in Bezug auf generative KI-Features wie Meta AI. Ab dann sollen Beiträge und Fotos aller Nutzer von der KI eingelesen werden, um bei deren Training zu helfen und Dienste wie das AI Creative Tool zu verbessern. Darüber informiert Meta aktuell auf entsprechenden Hilfeseiten.
Private Nachrichten sollen nicht davon betroffen sein, sondern nur öffentliche Texte und Bilder. Dennoch könnten viele Nutzer diese neue Regelung aufgrund von Datenschutzbedenken oder aus persönlichen Gründen eher skeptisch betrachten.
Meta betont, dass jeder Nutzer das grundlegende “right to object”, also das Recht auf Widerspruch habe. Wie Sie Einspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten erheben, erklären wir im Folgenden.
Was bedeuten die neuen Richtlinien auf Facebook und Instagram?
Zunächst eine Erklärung zu den konkreten Folgen der Richtlinie. Wer keinen Einspruch einreicht, stimmt der Nutzung seiner Daten durch Meta automatisch zu. Das bedeutet, dass Meta alle Informationen verwenden darf, die mit der Öffentlichkeit geteilt werden, um seine KI-Modelle mit den Daten zu füttern und zu trainieren. Dadurch sollen die KIs lernen, bessere Texte und Bilder zu generieren.
Die Änderung gilt sowohl für Facebook-Konten als auch für Instagram-Accounts. Folgende Inhalte sind dann betroffen:
Öffentliche Beiträge auf Facebook/Instagram
Gepostete Fotos und Bildunterschriften
Nachrichten an KI-Chatbots von Facebook/Instagram
Meta gibt bei der neuen Regelung das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage an und geht somit davon aus, dass die Nutzung der Daten sowohl dem Unternehmen als auch dem Nutzer helfen werden. Beispielsweise, indem auf den entsprechenden Plattformen bessere Vorschläge für Inhalte auftauchen, oder Dienste wie das AI Creative Tool verbessert werden. Auch zur Moderation von Beiträgen auf Facebook und Instagram kann KI genutzt werden.
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Ob Sie diese Verbesserungen ebenfalls als Vorteil sehen und dabei helfen wollen, KI-Dienste von Meta zu trainieren, bleibt Ihnen überlassen. Daher sind Sie auch in der Lage, Einspruch zu erheben.
Wie erhebe ich Einspruch gegen die Nutzung meiner Daten?
Um zu verhindern, dass Ihre Daten von Meta genutzt werden, muss ausdrücklich Einspruch erhoben werden. Das funktioniert über ein bestimmtes Formular, das auf der Facebook-Hilfeseite sowie im Instagram-Hilfebreich zu finden ist.
Geben Sie hier Ihren Wohnsitz, Ihre E-Mail-Adresse und einen Grund für den Widerspruch an. Mögliche Gründe wären Bedenken um den Datenschutz, eine generelle Sorge um die Nutzung von KI oder der Glaube, dass die Nutzung Ihrer Daten weder für Meta noch für Sie als Nutzer hilfreich sein wird.
Bitte beachten Sie: Sie müssen für beide Plattformen separat Widerspruch einreichen, wenn Sie sowohl Facebook als auch Instagram nutzen. Ein Formular für beide auszufüllen, reicht leider nicht.
Meta ist verpflichtet, den Einspruch zu prüfen und gemäß geltenden Datenschutzgesetzen zu bewerten. Aber Achtung: Selbst wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, kann Facebook immer noch einen kleinen Teil Ihren Daten zum KI-Training nutzen, zum Beispiel, wenn andere Personen Inhalte von Ihnen teilen oder Sie in Beiträgen erwähnen.
So kann die Antwort von Facebook oder Instagram aussehen, wenn Ihr Einspruch erfolgreich ist.
IDG
Die Verwendung von Nutzerdaten zum KI-Training war bereits gegen Ende letzten Jahres absehbar. Nun treten die neuen Regelungen aber erstmals in Aktion. Sie haben noch bis Ende Juni Zeit, Einspruch einzureichen, um davon ausgenommen zu sein.
Nach Ende der Frist wird es äußerst schwierig werden, nachträglich eine Änderung bei der Verwendung von Nutzerdaten zu verwenden. Vermutlich kann dann nur noch ein guter Anwalt helfen, was allerdings kostspielig wird.
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