Für viele Autofahrer sind sogenannte “Blitzer-Apps” nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Diese Apps, die gerade bei Pendlern sehr beliebt sind, warnen vor Radarkontrollen und informieren über Staus, Baustellen und weitere Erschwernisse im Straßenverkehr. In der Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung solcher Anwendungen eigentlich klar untersagt, allerdings heißt es explizit “wer ein Fahrzeug führt”. Deshalb wurden Blitzer-Apps auch oft mit dem Zusatz beworben, dass sie legal sind, solange sie nur vom Beifahrer bedient werden.
Doch dem ist nicht so, wie das Oberlandesgericht in Karlsruhe am 07. Februar entschieden hat. Demnach ist die Nutzung von Blitzerwarnsystemen auch dann rechtswidrig, wenn Sie von einem Beifahrer “mit Billigung des Fahrzeugsführers” bedient wird. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Falles, bei dem ein Mann im Januar 2022 mit überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg fuhr und wegen seiner Fahrweise von der Polizei kontrolliert wurde. Die Beifahrerin nutzte während der Fahrt eine Blitzer-App auf ihrem Smartphone. Die “Billigung des Fahrzeugführers” schloss die Polizei daraus, dass der Fahrer das besagte Smartphone während der Kontrolle “bewusst zur Seite schob”. Dafür wurde er mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt, die das Gericht nun bestätigte. Gegen die Entscheidung gibt es keine weiteren Rechtsmittel, sie ist somit rechtskräftig.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben, ist damit doch das Nutzen von Blitzerwarnsystemen endgültig in jeglicher Form untersagt. Ob das in der Praxis aber konkrete Auswirkungen haben wird, ist fraglich. Bei einer Kontrolle ist die Blitzer-App schnell geschlossen und für die Beamten ist die Nutzung einer solchen App somit kaum nachzuweisen.
Abzuwarten ist auch die Reaktion von Navigationsgerät-Herstellern wie TomTom, die auch Blitzerwarnsysteme in ihren Geräten verbauen (aber von deren Nutzung abraten).
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