Heute, am 01. Februar 2023, ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass Autofahrer verpflichtet, künftig auch Masken im Verbandskasten mitzuführen. Diese neue Regelung ist mit sofortiger Wirkung gültig und bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld anfallen.
DIN-Norm angepasst: Muss jetzt ein neuer Verbandskasten gekauft werden?
Pflaster, Verbände, Rettungsdecke – der Inhalt von Verbandskästen, die im Auto mitzuführen sind, ist genau festgelegt und in der DIN-Norm 13164:2022 beschrieben. Dazu gehören seit heute auch zwei Masken, wobei medizinische Gesichtsmasken nach DIN EN 14683 ausreichend sind. Eine FFP2-Maske ist nicht notwendig. Sie müssen jetzt allerdings keinen ganz neuen Verbandskasten erwerben, sondern können die Masken einfach selbst hinzufügen. Händler dürfen allerdings nur noch Verbandskästen verkaufen, die der aktualisierten DIN-Norm entsprechen.
Übergangszeit abgelaufen – Bußgeld möglich
Die DIN-Norm 13164 wurde im Februar 2022 um die Maskenpflicht ergänzt (wir berichteten) und sah einen Übergangszeitraum von einem Jahr vor. Somit ist die Regelung seit heute verpflichtend. Das heißt auch, dass Sie, sollte ihr Verbandskasten bei einer Kontrolle überprüft werden, ohne Masken im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen müssen. Dieses beläuft sich aber glücklicherweise nur auf maximal zehn Euro.
Verbandskasten sollte regelmäßig überprüft werden
Sie können die Gelegenheit nutzen, um Ihren Verbandskasten genauer unter die Lupe zu nehmen. Entspricht er der korrekten DIN-Norm? Haben Sie schon einmal Materialien entnommen? In diesem Fall sollten Sie diese schnellstmöglich ersetzen.
Schon gewusst: Auch Verbandskästen haben ein Ablaufdatum. Ist dieses überschritten, müssen Sie ihn austauschen. Wenn der Verbandskasten kein Ablaufdatum hat, dann vielleicht einzelne enthaltene Materialien.
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