Aktuell sorgen sich viele Menschen um ihre hohen Kosten für Strom und Gas. Da erscheint es verlockend, wenn telefonisch ein deutlich günstigerer Tarif in Aussicht gestellt wird. Oft münden diese Angebote jedoch in einem Vertrag mit nicht vereinbarten Konditionen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt daher aktuell vor derartigen Vertragsabschlüssen per Telefon.
Viele Verbraucher seien von den Angeboten geblendet und würde nur auf die vermeintlich günstigen Konditionen schauen. Doch nach dem Telefonat würde häufig eine Vertragsbestätigung im Postfach landen, in der ein höherer Preis aufgeführt wird.
Musterbrief für Widerruf
Die Zustimmung für diesen konkreten Preis sei jedoch nicht abgegeben worden. Zwar sei es grundsätzlich möglich, Verträge per Telefon abzuschließen. Wirksam wird der Vertrag jedoch erst, wenn sich die notwendige schriftliche Bestätigung auch mit dem am Telefon besprochenen Inhalten deckt. Entsprechend können Kunden, die eine Vertragsbestätigung mit anderem Inhalt erhalten, Widerspruch einlegen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät Kunden daher, schnellstmöglich einen Widerspruch aufzusetzen und darauf hinzuweisen, dass ein Vertrag zu den genannten Konditionen nicht bestehe. Für diesen Schritt hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein einen Musterbrief aufgesetzt, der auch von Kunden genutzt werden kann, die lediglich Informationsmaterial angefordert, aber eine Vertragsbestätigung erhalten haben.
Kündigung des alten Versorgers rückgängig machen
Einigen Kunden würde auch eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten zugesandt, obwohl diese nicht in Auftrag gegeben wurde. In solchen Fällen sollten Verbraucher ihrem bisherigen Lieferanten mitteilen, dass der neue Lieferant nicht zur Kündigung beauftragt wurde und eine Beendigung des Vertrags nicht gewollt war. Im gleichen Schritt sollte um eine Wiederaufnahme des Vertrags geben werden.
Dazu sind Lieferanten jedoch nicht rechtlich verpflichtet. Wer sich vor derartigen Ärgernissen schützen will, sollte am Telefon keine persönlichen Informationen preisgeben, dazu gehören Zählernummer, Zählerständen, IBAN oder andere persönliche Daten.
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