Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, welches künftig USB-C als Ladeanschluss zwingend vorschreibt: Ab Dezember 2024 müssen alle hierzulande verkauften Elektrogeräte mit Ladeanschluss über einen USB-C-Port verfügen. Dies betrifft neben Smartphones, Tablets, Digitalkameras und mobilen Lautsprechern auch Kopfhörer oder Drucker. Möglich wurde diese Vorgabe durch eine Änderung des Funkanlagengesetzes. Damit ist Deutschland der von der EU vorgegebenen Richtlinie nachgekommen. Die EU erhofft sich von dieser USB-C-Pflicht eine deutliche Reduzierung des Abfalls bei Elektronikgeräten.
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Weniger Elektroschrott
Nach Ansicht der deutschen Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gehe die Änderung der EU-Richtlinie maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück. Für Verbraucher sei die Gesetzesänderung eine Erleichterung und gleichzeitig ein großer Erfolg für den Umweltschutz. Der dadurch gesenkte Verbrauch an Kabeln und Steckern würde Ressourcen sparen und den Berg an Elektronikabfällen verkleinern.
Berg an Netzteilen verkleinern
Verbraucher sollen durch das neue Gesetz künftig auch wählen können, ob sie ein Ladegerät zusammen mit einem neuen Gerät kaufen wollen oder nicht. Durch die Vereinheitlichung der Ladebuchse könnten bereits vorhandene Netzteile länger genutzt werden – auch mit anderen Geräten. Denn dem Umweltministerium zufolge besitze jeder Deutsche im Schnitt drei Ladegeräte, von denen aber nur zwei regelmäßig verwendet würden.
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Notebooks folgen 2026
Erst im vergangenen Jahr hatten sich alle EU-Staaten auf einen einheitlichen Ladestandard über USB-C geeinigt. Für Notebooks gilt die Vorgabe allerdings erst ab 2026. Überwachungskameras sind hingegen außen vor gelassen. Und wenn sich Geräte kabellos aufladen lassen, ist ebenfalls keine USB-C-Buchse vorgeschrieben. Zuletzt hatte Apple mit seinem iPhone-15-Line-up auf USB-C gewechselt, nachdem jahrelang der proprietäre Lightning-Anschluss das Maß der Dinge für den Konzern war.
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