Die Bundesregierung hat jetzt mitgeteilt, wie viel die Entwicklung der Corona-Warn-App (CWA) gekostet hat. Die CDU/CSU, die seinerzeit an der Regierung beteiligt war, als die Entwicklung der CWA beschlossen wurde, hatte von der Regierung in einer “Kleinen Anfrage” unter anderem nach den Kosten gefragt. In der Antwort der Regierung auf diese Anfrage stehen die Kosten nach Jahren aufgegliedert.
Gesamtkosten
Mit Stand 31. Juli 2023 hat die Regierung rund 214 Millionen Euro für die CWA bezahlt. Aufgeteilt nach Haushaltsjahren:
2020: 52,8 Mio. Euro;
2021: 78,8 Mio. Euro
2022: 68,6 Mio. Euro
2023: 13,8 Mio. Euro
Die Kosten für die CWA waren ein häufiger Kritikpunkt.
Doch aus der Antwort der Regierung gehen auch noch weitere Fakten hervor.
Downloads
Insgesamt 48,67 Millionen Mal wurde die CWA heruntergeladen und installiert.
ZeitraumAnzahl Downloads16.06.2020 – 31.12.202024.775.47701.01.2021 – 31.12.202114.782.30201.01.2022 – 31.12.20228.473.68601.01.2023 – 30.04.2023631.825
Warnungen
Laut der Bundesregierung gab es rund 9 Millionen Warnungen über die App.
Aktueller Stand der CWA
Seit dem 1. Juni 2023 befindet sich die CWA im Ruhemodus, mehr dazu lesen Sie in Corona-Warn-App geht heute in den Schlafmodus. Sie kann auch nicht mehr aus dem App Store oder Google Play Store heruntergeladen werden. Wer die CWA weiter auf seinem Smartphone installiert lässt, kann sie mit reduziertem Funktionsumfang und ohne Warnfunktion weiter verwenden. Die Regierung betont, dass die CWA reaktiviert werden könnte:
Die Quellcodes der CWA wurden im Open Source-Projekt öffentlich dokumentiert und zusätzlich gesichert. Die CWA kann im Bedarfsfall aus dem Ruhemodus unter Verwendung des gesicherten Quellcodes der App und der Server-Infrastruktur reaktiviert werden. Diese Möglichkeit besteht, solange Apple und Google die benötigten Funktionalitäten und Schnittstellen für die App (insbesondere das ENF) im Betriebssystem bereitstellen. Eine Reaktivierung nach erfolgter Neubeauftragung, deren Dauer wiederum maßgeblich von den Rahmenbedingungen des Vergaberechts abhängt, wäre auch kurzfristig in weniger als 3 Monaten möglich, wobei die zeitliche Dauer einer Reaktivierung individuell abhängig vom Anpassungsbedarf wäre, der sich aus einer veränderten Gesamtlage künftiger Pandemien im Vergleich zur vergangenen SARS-CoV-2-Pandemie ergibt.
Bundesregierung
Die Bundesregierung begründet das Versetzen der CWA in den Ruhemodus folgendermaßen:
Grund hierfür war die gewachsene Immunität der Bevölkerung, eine stabile Infektionslage auf niedrigem Niveau und der damit verbundene Wegfall der Corona-Maßnahmen. Dadurch ist der Bedarf für eine App zur Kontaktnachverfolgung gesunken.
Bundesregierung
Diese Frage ist noch offen
Die Bundesregierung prüft, wie die CWA weiter sinnvoll genutzt werden kann. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
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