Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt davor, dass einige Energieversorger jetzt Abschlagszahlungen von über 1000 Euro für Strom und/oder Gas oder Wärme fordern. Trotz Preisbremsen.
Die sogenannten Preisbremsen treten am 1. März 2023 in Kraft. Damit will die Bundesregierung die Verbraucher bei den Kosten für Strom, Erdgas und Wärme entlasten. Doch Verbraucherschützer haben festgestellt, dass trotzdem einige Versorger “völlig überhöhte März-Abschläge” fordern. In Einzelfällen berichten Verbraucher demnach von Abschlägen von 1.000 Euro und mehr. Im Fall des Energieversorgers Eprimo ist sogar von Anschlagsforderungen die Rede, die laut Verbraucherschützern um 1.700 Euro zu hoch ausfallen.
Die Verbraucherschützer raten, dass betroffene Verbraucher “sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau prüfen”. Die Verbraucherschützer warnen:
Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen
vzbv-Vorständin Ramona Pop
Sollten Sie Probleme feststellen, dann können Sie diese den Verbraucherschützern hier melden.
So funktionieren die Preisbremsen
Die Verbraucherschützer betonen: Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Rückwirkend zum Januar 2023 werden die Gas- und Fernwärmepreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für das Jahr 2023 auf 12 Cent (Gas) bzw. 9,5 Cent (Fernwärme) brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.
Für die Strompreisbremse gilt wiederum: Ebenfalls rückwirkend zum Januar 2023 werden die Strompreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für das Jahr 2023 auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt, wie die Verbraucherschützer erklären.
Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März 2023 an ihre Kunden zurückzuerstatten.
Trotz der Preisbremsen sollten Sie aber weiter Energie sparen. Denn die Preisbremsen deckeln ja nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom ab, verglichen mit dem Vorjahresverbrauch.
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