Als Google im Herbst seine neue Pixel-8-Generation vorstellte, hielten sich die Veränderungen gegenüber den Vorgängermodellen in Grenzen. Natürlich waren Kamera, Prozessor und Display wieder etwas besser, aber deshalb waren die Modelle aus dem Vorjahr ja nicht plötzlich schlecht.
Fast revolutionär dagegen ist, dass die neue Handy-Generation sieben Jahre Sicherheits- und Versionsupdates für Android erhält.
Noch beim nur wenige Monate zuvor erschienenen Pixel 7a ist bei neuen Android-Versionen bereits nach 36 Monaten Schluss, Sicherheitslücken beseitigt Google immerhin weitere zwei Jahre. Andere Telefonhersteller lieferten und liefern Sicherheitspatches noch deutlich kürzer und zudem unregelmäßig.
Außer Samsung. Denn Samsung hat mit seiner Galaxy-S24-Serie mit Google gleichgezogen und bietet für die Flaggschiff-Reihe ebenfalls ganze sieben Jahre lang großen Update-Support.
So werden Verbraucher quasi gezwungen, sich nur deshalb ein neues Gerät zuzulegen, weil der Support für das bisherige nach zwei oder drei Jahren endet. Und nicht etwa deshalb, weil das Produkt kaputt, technisch veraltet oder irgendwie sonst unbrauchbar wäre. Gerade beim Smartphone mit vielen persönlichen Daten geht man mit potenziell offenen Sicherheitslücken ein hohes Risiko ein.
Kurze Updatezeiträume kurbeln Verkäufe an
Google macht die Supportzeiträume seiner Pixel-Telefone transparent: Während die aktuellen Modelle sieben Jahre Android-Updates erhalten, sind es bei den Vorgängern nur drei.
IDG
Das Pixel-Beispiel verdeutlicht mehrere Aspekte: Gerade Android-Geräte erhalten bislang auch deshalb oft vergleichsweise kurz Updates, weil die Hersteller den Supportaufwand für ihre Hardware minimieren und neue Geräte verkaufen wollen. Zweitens ist längst nicht immer klar, wie lange der Support für welche Produkte läuft. Google und Samsung machen das besser.
Siehe auch: Samsung Galaxy S24 soll 7 Jahre lang Updates erhalten
Zweitens tut sich etwas: Getrieben von der Konkurrenz und neuen Gesetzen stehen die Anbieter schon jetzt unter Druck, verbraucherfreundlicher zu agieren. Anfang Dezember haben sich Unterhändler aus dem Europaparlament, der EU-Kommission und dem Ministerrat auf neue Regeln bei der Versorgung mit Updates verständigt. Der sogenannte Cyber Resilience Act (CRA) sieht vor, dass Hersteller ihre Produkte ab 2027 generell fünf Jahre lang mit Softwareupdates versorgen müssen.
Bis diese Verordnung in Kraft tritt, müssen Sie sich vor dem Kauf eines Gerätes selbst informieren, wie lange es genutzt werden kann. Geht nichts kaputt, „hält“ ein Produkt mit sieben Jahren Sicherheitssupport mehr als doppelt so lange wie das mit nur drei Jahren. Mit einem Kniff erhalten Sie für einige Produktkategorien zudem Infos zur Ersatzteilversorgung. Dazu später mehr.
Supportdauer für Smartphones und Tablets variiert stark
Für das aktuelle Fairphone 5 verspricht der Hersteller Sicherheitsupdates bis zum Jahr 2031, darüber hinaus gibt es eine fünfjährige Gerätegarantie.
Fairphone
Zurück zu Android. Die Webseite Teltarif.de listet die Supportzeiträume der wichtigsten Hersteller von Android-Smartphones hier. Danach wird das Modell Fairphone 5 am längsten mit Sicherheitsupdates versorgt, nämlich bis 2031.
Auch die Stiftung Warentest veröffentlicht ein Supportdauer-Ranking für Smartphones: Im letzten aus dem Jahr 2021 lag Google vorne, gefolgt von Nokia, Oneplus, Samsung und Huawei. Fairphone war damals noch nicht berücksichtigt.
Zu beachten ist, dass verschiedene Modelle desselben Anbieters teilweise unterschiedlich lange und häufig mit Updates versorgt werden: neuere und teure tendenziell länger als ältere und günstige. Für ein bestimmtes Smartphone empfiehlt es sich, gegebenenfalls selbst im Internet nach der Updateversorgung zu suchen. Allerdings nennen nicht alle Anbieter konkrete Zeiträume.
Samsung: So lange bekommen Ihre Smartphones und Tablets noch Updates
Tipp: Gibt es für ein Android-Telefon keine Updates mehr, lässt es sich unter Umständen mit einem angepassten Betriebssystem sicher weiternutzen. Das System /e/ OS eignet sich für rund 250 Telefonmodelle.
Apple bietet als Anbieter der iPhones und des Betriebssystems iOS wie Google bei den Pixel-Telefonen Hard- und Software aus einer Hand. Bisher gab es für die Geräte meist sechs Jahre Versions- und Sicherheitsupdates.
Wichtig ist, dass die genannten Supportzeiträume ab dem Markt- oder Erscheinungstermin gelten. Kauft man beispielsweise nicht das aktuelle iPhone, sondern ein älteres Modell, verkürzt sich die Versorgung mit Updates entsprechend. Billiger ist also nicht unbedingt besser.
PCs und Notebooks nicht an ein Betriebssystem gebunden
Sicherheitsupdates für Computer, auf denen sich Windows 11 nicht installieren lässt, gibt es nur noch bis Herbst 2025. Wer dann nicht trickst, hat danach noch „Elektroschrott“.
IDG
PCs und Notebooks sind anders als Smartphones weniger an ein Betriebssystem gekoppelt: Auf Rechnern mit üblicher x86- Architektur lässt sich neben Windows auch Linux oder Chrome-OS Flex von Google installieren.
Theoretisch ist man sogar bei der Betriebssystemversion flexibel, die Praxis aber sieht dann doch anders aus. So hat Microsoft die Versorgung mit Sicherheitspatches für Windows 7 und 8.1 längst eingestellt, für Windows 10 läuft sie im Oktober 2025 aus. PCs, welche die Mindestanforderungen von Windows 11 nicht erfüllen, wären danach also nicht mehr sicher und damit „Elektroschrott“.
De facto lässt sich die – Integritätsprüfung genannte – Installationssperre einfach umgehen und damit Windows 11 auf praktisch allen PCs und Notebooks aufspielen.
Für noch ältere Hardware steht das schon erwähnte Chrome-OS Flex zur Verfügung. Neuere Chromebooks bekommen zehn Jahre Support. Eine Liste nennt das Updateende für jedes Modell.
Versteckte Technikinfos im Energielabel
Das EU-Energielabel (links) beinhaltet seit einigen Jahren einen QR-Code. Dieser zeigt am Smartphone eine Vielzahl von Produkteigenschaften, eine Auswahl sehen Sie rechts im Bild.
IDG
Die EU-Energielabel zeigen über Effizienzklassen (A bis G) und Farbskala (grün bis rot) auf einen Blick, wie sparsam ein Elektrogerät mit Energie umgeht. Dazu kommen abhängig von der Produktkategorie weitere Angaben, bei Geschirrspülern beispielsweise die Lautstärke. Das war‘s aber, oder?
Nein, denn der QR-Code auf den Energielabel holt viele weitere Details aus der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL). Dazu gehören neben diversen Energiewerten Gerätefunktionen, -eigenschaften und -abmessungen sowie teilweise Angaben zum Zeitraum der Software- und Firmwareaktualisierungen, zur Ersatzteilverfügbarkeit und zur Herstellergarantie. Damit haben Sie im Geschäft verlässliche Informationen zur Hand.
Zum Scannen des QR-Codes mit dem Smartphone nutzen Sie die App „Energielabel“ der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Diese speichert Ihre Scans in einer Merkliste, so dass Sie mehrere Geräte später in Ruhe vergleichen können. Im PC-Browser öffnen Sie die EPREL-Produktdatenbank hier. Das Suchfeld dient zur gezielten Produktsuche, die Geräterubriken zum Stöbern, Sortieren und Filtern.
Viele Geräte sind bereits im Netz, in Zukunft betrifft das fast alle
Smartphones und Computer stellen nur einen Ausschnitt der vernetzten Geräte im Haushalt dar. Dazu zählen Netzwerkfestplatten, Router, Drucker, Fernseher, TV-Zuspieler wie Fire oder Apple TV, andere Multimediageräte, Spielekonsolen, Kinderspielzeug, fernsteuerbare Rollläden, Überwachungskameras und vieles andere im Smart Home.
Wer denkt, das betreffe ihn nicht, irrt. Denn smarte Thermostate, die neue Heizung, der nächste Stromzähler, die Wallbox fürs Elektroauto oder das Balkonkraftwerk sind Beispiele, die es kaum noch ohne Vernetzung gibt.
All diese Geräte sind potenziell angreifbar und spätestens beim Stromzähler, der Heizung und der Wallbox stellt sich die Frage, wer für deren Sicherheit und Updateversorgung verantwortlich ist. Deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband auf EU-Ebene eine Updatepflicht von Seiten der Hersteller für gesamte Produktlebensdauer.
So weit sind die Institutionen der Europäischen Union jedoch noch nicht. Neben dem allgemeinen Cyber Resilience Act sehen die derzeitigen EU-Pläne ab Ende dieses Jahres für neue Smartphones und Tablets eine fünfjährige Aktualisierungspflicht vor. Android-Sicherheitsupdates müssen demnach spätestens vier Monate nach der Bereitstellung durch Google auf die Geräte kommen, Funktionsupdates nach sechs Monaten.
Parallel dazu wurden die Hersteller verpflichtet, für Neugeräte ab 2025 sieben Jahre Ersatzteile vorzuhalten. Die ersten Anbieter erfüllen die Vorschriften also bereits. Bei anderen vernetzten Geräten wie Routern, Netzwerkfestplatten (NAS), Fernsehern, Spielekonsolen und Smart-Home-Zubehör spricht man meist nicht von Sicherheits- und Funktionsupdates, sondern schlicht von der Firmware. Also um fest mit dem Gerät verbundene Software inklusive Betriebssystem. Auch diese Gerätefirmware muss up-to-date sein.
Pflicht zur Ersatzteilversorgung, aber kein „Recht auf Reparatur“
Die EU-Ökodesign-Richtlinie garantiert für Monitore und Fernseher mindestens sieben Jahre lang die Versorgung mit Ersatzteilen – unabhängig davon, wann man das Gerät gekauft hat. In Zukunft soll sie für viele weitere Geräte gelten.
IDG
Neben der künftigen Herstellerverpflichtung, für Smartphones und Tablet-PCs ab 2025 sieben Jahre Ersatzteile vorzuhalten, gelten bereits seit 2021 EU-weit Regeln zum Ökodesign. Bisher jedoch nur für wenige Produktgruppen; aus dem IT-Bereich sind dies Fernseher, Monitore und externe Netzteile. Für diese Geräte gilt eine siebenjährige Frist für Ersatzteile. Sie startet anders als die für Updates erst nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars. Liefert ein Hersteller sein Produkt drei Jahre lang aus, muss es zehn Jahre Ersatzteile geben.
Ferner sollen ein Onlinewegweiser bei der Suche einer Reparaturwerkstatt helfen und ein „digitaler Produktpasses“ Informationen unter anderem zur Reparierbarkeit bieten. Die EU-Energielabel zeigen dies bereits (Kasten auf der vorigen Seite). Ein allgemeines Recht auf Reparatur, wie es Verbraucherschützer fordern, existiert dagegen bisher nicht.
Unser Rat: Informieren, Erfahrung und eine Portion Skepsis
Mit „Alexa beantwortet deine Fragen und spielt deine Musik“ bewarb die Telekom seinerzeit ihren smarten Laufsprecher. Inzwischen ist daran nichts mehr smart, denn der Hersteller hat die Funktion im vergangenen Sommer abgeschaltet.
IDG
Über die gesetzlichen Updatepflichten hinaus muss man sich auf Herstellerzusagen und Erfahrungswerte verlassen. Wenn ein Anbieter seine Geräte in der Vergangenheit zuverlässig mit Updates versorgt hat, wird er das vermutlich auch künftig tun.
Dass auch große Namen nicht immer vor bösen Überraschungen schützen, zeigte sich im vergangenen Sommer: Da schaltete die Deutsche Telekom die Sprachsteuerung ihres bis dahin smarten Lautsprechers einfach ab. Die Kernfunktion des 150-Euro-teuren Geräts fehlte von einem auf den anderen Tag – ein Beispiel „digitaler Obsoleszenz“.
Der Fall des Telekom-Lautsprechers ist ärgerlich, aber verschmerzbar. Doch in Zukunft könnte digitale Obsoleszenz zu erheblich höheren Schäden führen. Was passiert, wenn das Startup der viele Tausend Euro teuren Photovoltaikbatterie insolvent ist und damit die Steuerungsserver außer Betrieb? So etwas muss nicht passieren, man sollte es beim Kauf jedoch in Betracht ziehen.
Unterschiede bei Garantie und Gewährleistung
Auch wenn man bei Gerätedefekten meist von „Garantie“ spricht, muss man zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Denn die Gewährleistung durch den Händler ist gesetzlich festgelegt und gilt daher immer, eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung überwiegend durch den Hersteller.
Gewährleistung: Weist ein Produkt nach dem Kauf einen Mangel auf, haben Sie Anspruch auf die Ersatzlieferung einwandfreier Ware oder eine Reparatur. Verbraucher haben die Wahl zwischen beiden Varianten. Die Gewährleistung gilt zwei Jahre. Im ersten Jahr müsste der Händler widerlegen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand, wenn er Reparatur oder Geräteaustausch ablehnt. Im zweiten Jahr liegt die Beweispflicht bei Ihnen.
Garantie: Was diese freiwillige Leistung des Herstellers (und/oder Händlers) hinsichtlich Garantiegeber, Umfang, Dauer und Vorgehensweise umfasst, finden Sie in den Garantiebedingungen. Wichtig: Eine Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein. Ausführliche Infos bietet Verbraucherzentrale.
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