Ob Mobilfunk, Festnetz oder eben Internet: Wer den Wohnort wechselt, kann (und muss) oft auch seine Telefon- und Internetverträge mitnehmen – zu den alten Konditionen und mit der aktuell gültigen Restlaufzeit. Wichtige Voraussetzung dafür: Der jeweilige Provider kann seine vertraglich zugesicherten Dienste auch am neuen Standort anbieten.
Wenn Paare zusammenziehen oder wenn man alte Verträge eben nicht mitnehmen möchte, gelten aber einige Besonderheiten. Auch ein paar wichtige Fristen sollte man sich merken. Wir erklären, welche Möglichkeiten Sie mit Ihrem Internetvertrag haben, wenn Sie in ein neues Zuhause ziehen.
Sie möchten alte Verträge nicht mit an den neuen Wohnort nehmen? Das müssen Sie beachten
Während Internet-Anbieter es immer begrüßen, wenn man bestehende Verträge auch an einem neuen Wohnort weiternutzen möchte, sieht es umgekehrt schon komplizierter aus: Ein Umzug alleine ist aus Sicht der Provider nämlich kein ausreichender Grund, um aus der Vertragsbindung auszusteigen. Um aus solchen Verträgen vorzeitig herauszukommen, muss man das sogenannte Sonderkündigungsrecht geltend machen. Das ist aber an strikte Kriterien geknüpft. Sie können davon Gebrauch machen, wenn:
Ihr alter Anbieter seine Leistungen am neuen Wohnort gar nicht anbietet: Betreibt ihr Internet-Provider gar keine entsprechende Infrastruktur am neuen Wohnort, dann dürfen Sie das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Früher war das übrigens noch anders: Bis 2012 mussten Kunden für abgeschlossene Verträge bis zum Vertragsende weiterzahlen. Selbst dann, wenn sie den Service nach einem Umzug gar nicht mehr nutzen konnten.
Sie ins Ausland gehen: Weil deutsche Internet-Anbieter Ihre Services nicht (oder zumindest nicht zu gleichen Konditionen) im Ausland anbieten, ist das Verlassen der Bundesrepublik immer ein ausreichender Grund für das Sonderkündigungsrecht. Rechnen Sie aber damit, dass Ihr alter Provider dafür Belege sehen möchte.
Die Preise plötzlich steigen: Wenn ein Anbieter plötzlich mehr Geld für seine Leistungen haben will, dürfen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen – das gilt pauschal für alle Verträge solcher Art.
Die Übertragungsraten schlechter werden: Kunden können die Höhe ihrer vertraglich festgelegten Zahlungen genauso wenig reduzieren, wie Internet-Provider die vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeiten. Schrumpfen Download- oder Upload-Raten nach einem Umzug merklich, steht Ihnen ebenfalls ein außergewöhnliches Kündigungsrecht zu. Mitunter müssen Sie Ihrem Provider aber erst einmal die Chance einräumen, den Mangel zu beheben.
Hinweis: Beim Sonderkündigungsrecht gilt gewöhnlich eine Frist von einem Monat.
So nehmen Sie Ihren DSL-Vertrag mit an den neuen Wohnort
Wohnung gefunden, Abschiedsparty gefeiert und Sachen gepackt? Dann kann der Umzug fast schon losgehen, nur an Ihren Internetvertrag müssen Sie jetzt noch denken. Möchten Sie den nämlich auch am neuen Wohnort nutzen, dann sollten Sie das Ihrem Provider möglichst zeitnah mitteilen (vielleicht noch vor der Party). Bei fast allen Providern in Deutschland gelten nämlich Meldefristen für solche Anschluss-Transfers. Die betragen in der Regel 4 bis 6 Wochen. Eine positive Ausnahme ist PŸUR, hier reichen zwei Wochen bei der Meldung. Bei Anbietern wie O2, 1&1 oder der Telekom gelten aktuell Fristen von 4 Wochen.
Gebühren, sogenannte „Umzugspauschalen“ zahlt man aber überall, sie betragen meistens 40–70 Euro. Wichtig: Wenn Sie Ihren Internetvertrag mit an einen neuen Wohnort nehmen, gelten nach wie vor die gleichen (Rest)-Laufzeiten. Verträge dürfen also nicht einfach mit der alten Mindestlaufzeit „neu starten“. Es sei denn, Sie einigen sich mit Ihrem Anbieter auf einen Neubeginn der Vertragslaufzeit – im Gegenzug verzichten Provider dann mitunter auf die Umzugsgebühren. Fragen Sie dazu bei der Meldung Ihres Umzuges beim Provider einfach mal nach, oft klappt das unkompliziert.
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Paare, Freunde oder WGs: Das sollten Sie beim Zusammenziehen beachten
Wenn Personen zusammenziehen, die vorher getrennt voneinander gelebt haben, kommt schnell die Frage nach den bestehenden Internetverträgen auf. Oft liegen dann plötzlich zwei bindende Verträge mit gültigen Laufzeiten vor, obwohl man zukünftig nur noch einen braucht – und in der Regel auch nur einen nutzen kann. In den meisten Wohnungen gibt es ja sowieso nur eine Leitung und die reicht den meisten Nutzern allemal. Der naheliegende Gedanke: Man kann einen der Verträge in Zukunft gar nicht mehr nutzen – also müsste man doch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können?
Leider stellen sich die Anbieter hier oft quer, besonders wenn man Verträge bei unterschiedlichen Providern nutzt. Eigentlich einleuchtend: Keiner von beiden möchte zugunsten des anderen auf vertraglich zugesicherten Zahlungen verzichten.
Tipp: Auch wenn man als betroffener Kunde hier rechtlich nicht die besten Karten hat, kann man es mit Nachdruck oder Verhandlungsgeschick versuchen. Dass man eine Leitung nicht doppelt nutzen kann, ist auch dem borniertesten Kundenberater hoffentlich zu vermitteln. Gegebenenfalls können Sie vielleicht auch vereinbaren, nach Ablauf des Internetvertrages bei dem einen Anbieter mit einem neuen Vertrag beim anderen Anbieter wieder einzusteigen.
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Und wenn der alte Vertrag in der alten Wohnung weiterlaufen soll?
Manchmal kann es vorkommen, dass bestehende Internetverträge in der alten Wohnung von neuen Bewohnern weitergenutzt werden sollen. In Studenten-WGs ist das beispielsweise nicht unüblich. Einen automatischen Anspruch hat man darauf jedoch nicht, viele Provider spielen bei solchen Vertragsübernahmen aber mit. Informationen oder entsprechende Anträge finden Sie beispielsweise hier:
Telekom: Auftrag zur Änderung der Vertragspartnerdaten
PŸUR: Formular zur Vertragsübernahme
Vodafone: Informationen zur Vertragsübernahme
1&1: Infos uns Antrag zur Vertragsübernahme
Fazit: Rechtzeitig handeln, dann ist vieles möglich
Wer umzieht, sollte sich möglichst früh mit seinem Internetvertrag beschäftigen. Zunächst muss geklärt werden, ob die vertraglich mit dem Provider vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, sollte man direkt vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das geht auch, wenn Leistungen im neuen Zuhause deutlich schlechter ausfallen (Übertragungsraten also spürbar niedriger sind).
Alternativ können Sie auch versuchen, einen günstigeren Tarif für die am neuen Wohnort langsamere Leitung auszuhandeln. Damit hat man oft gute Chancen, weil der eigene Provider ja gerade dabei ist, einen Kunden zu verlieren (aufs Sonderkündigungsrecht hinweisen!). Problematisch dabei: Der „Abstieg“ zu weniger Bandbreite macht in der Regel keinen Spaß.
Stehen am neuen Wohnort die gleichen Leistungen zur Verfügung, müssen Sie Ihren Vertrag in der Regel mitnehmen. Dann sollten Sie aber die individuellen Meldefristen für den Umzug beachten. Das ist wichtig, damit Sie nach dem Umzug nicht erst mal ein paar Tage oder gar Wochen ohne Internet auskommen müssen, weil der Provider noch mit dem Anschlusswechsel beschäftigt ist. Jetzt ist auch ein guter Zeitpunkt, um mit Ihrem Internet-Anbieter zu verhandeln: Wenn Sie sich auf eine neue Mindestvertragslaufzeit einlassen, verzichtet der vielleicht auf die Umzugsgebühr.
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