Der TÜV-Verband hat die Änderungen zusammengefasst, die 2024 auf Autofahrer zukommen. Wir haben diese Hinweise noch um einige Details ergänzt.
Neue HU-Plakette ist grün
Besteht Ihr Pkw ab dem 2.2.2024 die Hauptuntersuchung (HU), erhält er vom TÜV im Jahr 2024 eine grüne Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2026. Hinweis: Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.
Fahrerassistenzsysteme und Blackbox verpflichtend für alle Neufahrzeuge
Ab Juli 2024 müssen alle Neufahrzeuge mit Notbremsassistent, aktivem Spurhalteassistent, Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent, Notbremslicht/adaptivem Bremslicht und Müdigkeitswarner sowie einer Blackbox ausgestattet sein. Für Lkw und Busse werden Abbiegeassistenten zur Pflicht. Details dazu lesen Sie in dieser Meldung. Denken Sie daran, dass Sie alle für die Assistenzsysteme benötigten Sensoren wie Kameras, Ultraschall und Radar/Lidar sauber und frei von Schmutz, Schnee oder Eis halten, damit diese funktionieren können. Übrigens macht die ganze Sicherheitstechnik die Autos immer schwerer .
Ab 6.7.2022: Diese Systeme werden jetzt Pflicht im Auto – mehr Sicherheit & höhere Kosten
Blackbox fürs Auto wird Pflicht – das sind die Folgen für Autofahrer
Winter- und Ganzjahresreifen nur mit Alpine-Piktogramm
Laut Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung müssen „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein. Zu erkennen sind Winterreifen am so genannten Alpine-Symbol auf der Flanke, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Für alle ab dem Jahr 2018 produzierte Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen ist diese Kennzeichnung Pflicht.
Bis zum 30. September 2024 sind Reifen mit M+S-Kennzeichnung nur dann noch erlaubt, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Alle nach dem 31.12.2017 hergestellten M+S-Reifen dürfen Sie dagegen nicht mehr verwenden. Nach dem 30.9.2024 sind dann alle M+S-Reifen verboten.
Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1965 bis 1970
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaber:innen der Geburtsjahre 1965 bis 1970, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2024. Wer nach dem Termin mit seinem alten Führerschein unterwegs ist, zahlt bei einer Kontrolle 10 Euro Bußgeld und wird aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen. Die Fahrerlaubnis bleibt aber in jedem Fall bestehen. Ab dem 19. Januar 2ß24 sind dann die Führerscheine der Jahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein zum Umtausch fällig.
Noch mehr Änderungen im Jahr 2024
Nicht nur für Freunde der automobilen Fahrkunst bringt das Jahr 2024 viele Änderungen. Lesen Sie deshalb besser noch vor dem 1. Januar 2024 diesen Überblick: Das ändert sich zum 1.1.2024 – für Autofahrer, Arbeitnehmer & Co.
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