Neues Jahr – neues Glück? Für Arbeitnehmer, Autofahrer und Verbraucher treten 2024 wieder allerlei neue Regeln und Gesetze in Kraft. Mitunter winkt auch mehr Geld: So werden etwa Bezüge für die Pflege von Angehörigen, das Bürgergeld und der Mindestlohn angehoben. Auch beim Pfand gibt es Neues, Tanken wird wohl wieder teuer und alle Neuwagen erhalten eine Blackbox. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor.
Verbraucher-Update: Damit müssen Sie im neuen Jahr rechnen
Fest verbundene Flaschendeckel, neue Pfand-Regelungen und das Ende des Nebenkostenprivilegs: Diese Neuerungen sollten Verbraucher im Jahr 2024 auf dem Schirm haben.
Das gilt ab Januar 2024:
E-Rezepte werden Pflicht
Ab 1. Januar sind Vertragsärzte verpflichtet, Patienten E-Rezepte auszustellen. Das gilt aber nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Einlösen kann man die digitalen Rezepte auch mit der Krankenkassenkarte, wenn sie ein neueres Modell ist. Alle wichtigen Infos zum neuen E-Rezept finden Sie hier.
Essen im Restaurant dürfte teurer werden
Denn zum 1. Januar wird der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wieder auf seinen Ursprungswert zurückgesetzt. Um Gastwirten in der Corona-Krise zu helfen, war der Normalsatz (19 Prozent) vorübergehend auf 9 Prozent abgesenkt worden. Mit der Anhebung dürften auch die Preise auf den Speisekarten steigen.
Energiepreisbremsen laufen aus
Die Energiepreisbremse endet zum 31. Dezember 2023 – ab dem 1. Januar 2024 stehen die Verbraucher-Rabatte für Strom und Gas dann nicht mehr zur Verfügung. Eigentlich sollte die Förderung noch bis Ende März 2024 laufen, nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Haushalt werden die milliardenschweren staatlichen Hilfen nun aber schon früher gekappt.
Status-Upgrade und Änderungen für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke kann man heute an vielen Fassaden oder eben an Balkonen erspähen: Sie sind eine einfache und ziemlich preiswerte Möglichkeit, die eigenen Stromkosten zu senken und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Damit solche Solaranlagen und die damit verbundenen Baumaßnahmen künftig nicht mehr so leicht von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften blockiert werden können, sollen sie gesetzlich zur “privilegierten Maßnahme” aufgestuft werden.
Zusätzlich sollen Anmeldeverfahren erleichtert werden und die Betreiber von Balkonkraftwerken dürfen künftig bis zu 600 Watt ins Stromnetz einspeisen (früher 600 Watt).
Wichtiger Hinweis: Das Bundesparlament wird sich erst Mitte Januar 2024 mit der Gesetzesänderung befassen, bis die Anpassungen in Kraft treten, kann es also noch ein etwas dauern.
Strom erzeugen auf dem Balkon: So einfach geht’s
Pfandpflicht wird ausgeweitet
Zur Jahreswende werden weitere Getränkebehälter mit Pfandpflicht versehen. Betroffen sind Einwegflaschen aus Plastik für Milch und alle milchhaltigen Getränke. dabei gilt zunächst eine Volumen-Obergrenze von 3 Litern.
Das Gebäudeenergiegesetzes 2023 (GEG) tritt in Kraft
Der Bundesrat hat zugestimmt, das novellierte Gebäudeenergiegesetzes kann damit am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Gesetzgeber will damit die Rahmenbedingungen für flächendeckend klimafreundlicheres Heizen schaffen. Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungsanlagen in Neubaugebieten oder neuen Wohnanlagen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Austausch funktionierender Heizungen wird aber nicht vorgeschrieben.
Die wesentlichen Änderungen durch das GEG finden Sie direkt beim zuständigen Bundesministerium.
Neu ab 11. Februar: Fleischherkunft muss gekennzeichnet werden
Bisher galt die Regelung nur für verpacktes Fleisch, ab dem 11. Februar erhalten Verbraucher aber auch beim Kauf von unverpacktem Fleisch mehr Klarheit darüber, wo das eigentlich herkommt. Betroffen ist Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen. Für unverpacktes Rindfleisch gilt die Regel schon.
Zum 1. April: Legalisierung von Cannabis in Deutschland (voraussichtlich)
Die Legalisierung von Cannabis hat sich in der Bundesrepublik zuletzt etwas nach hinten verschoben, voraussichtlich zum 1. April 2024 soll es aber so weit sein: Volljährige (ab 18) sollen dann eine begrenzte Menge Cannabis besitzen dürfen – aktuell wohl bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum und gegebenenfalls mehr im privaten Bereich. Auch der Eigenanbau soll straffrei werden, bis zu drei weibliche Pflanzen dürfte man dann zu Hause haben.
Mit den angekündigten “Cannabis-Clubs“, die einen gemeinschaftlichen Anbau mit begrenzter Mitgliederzahl ermöglichen sollen, wird es aber noch etwas länger dauern: Erst zum 1. Juli sollen diese Vereinigungen legal möglich werden.
Das ändert sich im Juli 2024:
Das Nebenkostenprivileg wird Geschichte
Davon sind Mieter und Vermieter betroffen: Im Juli 2024 wird das Nebenkostenprivileg gestrichen. Die Kosten für gemeinsam genutzte Kabel-Verträge können Vermieter dann nicht mehr auf über die Nebenkosten auf Mieter umlegen. Was das genau bedeutet und warum man deswegen keine Angst um seinen Fernsehabend haben muss, lesen Sie hier.
Schluss mit herumfliegenden Flaschendeckeln: “Tethered Caps” kommen
Kleinvieh macht bekanntlich auch ordentlich Mist macht, das sieht man (leider) nicht zuletzt in der Natur: Plastikmüll ist überall. Zumindest was Flaschendeckel angeht, dürfte sich die Lage künftig aber bessern: Ab Juli 2024 kommen die sogenannten “Tethered Caps”. Das sind Flaschendeckel, die fest mit ihrer Flasche verbunden bleiben, auch wenn man sie zum Öffnen abgeschraubt hat.
Die Regelung gilt vorerst nur für Einwegflaschen mit bis zu drei Liter Volumen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff gefertigt sind. Viele Verbraucher kennen das schon: Solche Lösungen findet man auch heute bereits bei ausgewählten Produkten im deutschen Handel.
Ab 28. Dezember: USB-C für alle
Die EU macht’s möglich: Um dem völlig aus dem Ruder gelaufenen Überfluss an Ladekabeln und Steckern einen Riegel vorzuschieben, müssen elektronische Geräte wie Handys, Headsets oder Tablets ab Ende Dezember mit dem universellen USB-C-Port ausgestattet werden. Mit dem Kabelsalat in der heimischen Stecker-Schublade ist Dank der neuen Regelung dann hoffentlich Schluss. Einige Hersteller setzen in Erwartung der EU-Verordnung schon heute auf den verbraucherfreundlichen Standard.
Geld und Arbeit: Das gibt’s Neues
Mehr Mindestlohn, neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld und Änderungen bei der GbR: Auch in der Arbeitswelt wird sich 2024 einiges ändern.
Diese Änderungen gelten ab Januar:
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden angehoben
Ab 2024 soll der Grundfreibetrag wieder steigen. Damit wird die Einkommensgrenze bezeichnet, ab der Erwerbstätige Einkommenssteuer zahlen müssen. Die neue Obergrenze liegt 2024 dann bei 11.784 Euro (10.908 Euro in 2023). Grundsätzlich profitiert davon jeder, der Effekt ist bei Menschen mit geringem Einkommen aber am größten.
Auch der Kinderfreibetrag wird 2024 angehoben, von 6.024 Euro in 2023 auf 6.384 Euro in 2024.
Das Bürgergeld steigt
Zum 1. Januar wird das Bürgergeld erhöht. Die Sätze fallen für Kinder (auch altersabhängig), Jugendliche, Paare und Alleinstehende unterschiedlich aus, und erhöhen sich im Schnitt um 40 bis 60 Euro. Alleinstehende erhalten dann beispielsweise 563 Euro (502 Euro in 2023).
Der Mindestlohn steigt
Der Mindestlohn ist seit seiner Einführung 2015 (damals 8,50 Euro) immer wieder angehoben worden – und so geschieht es auch 2024: Aus den aktuellen 12 Euro pro Stunde werden ab dem 1. Januar dann 12,41 Euro. Anfang 2025 soll der Stundensatz erneut angehoben werden, dann auf 12,82 Euro.
Für Minijobber steigt gleichzeitig Entgeltgrenze von 520 Euro auf 538 Euro. Damit soll vermieden werden, dass die Anhebung des Mindestlohns dazu führt, dass Minijobber plötzlich weniger arbeiten müssen, um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben. Arbeitgeber, die sich nicht an die Vorschrift halten, werden zum Nachzahlen verdonnert und müssen mit Strafen von bis zu 500.000 Euro rechnen.
Neue eGbR ab 2024
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird ab 2024 auch die Gründung einer rechtsfähigen Außen-GbR möglich sein. Diese Sonderform von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts werden in ein eigenes Register eingetragen. Die Unterschiede zwischen GbR und eGbR erklärt die IHK hier im Detail.
Änderungen ab April 2024:
Anpassungen bei Elterngeld und Elternzeit
Fürs Elterngeld sollen ab April 2024 neue Einkommensgrenzen gelten. Bisher konnten Paare mit einem gemeinsamen jährlichen Einkommen bis 300.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie nach der Geburt des Kindes eine Arbeitspause einlegen, diese Grenze wird auf 200.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende gilt künftig eine Grenze von 150.000 Euro (früher 250.000 Euro). In 2025 soll die Obergrenze für Paare noch einmal schrumpfen, auf 175.000 Euro.
Auch die gemeinsame Elternzeit wird reduziert: Bleiben beide Eltern zuhause, dann gibt es Elterngeld für beide nur noch für die Dauer von einem Monat. Die maximale Elternzeit (wenn nur einer zuhause bleibt) von 14 Monaten bleibt bestehen, dabei dürfen sich Eltern auch nach wie vor abwechseln.
Vereinfachung beim Kinderkrankengeld
Ein Termin steht dafür zwar noch nicht fest, es könnte aber schon Anfang des Jahres soweit sein: Eltern müssen dann nicht mehr am ersten Krankheitstag ihres Kindes zum Arzt gehen um Kinderkrankengeld zu erhalten. Stattdessen soll man damit künftig bis zum vierten Krankheitstag Zeit haben.
Mehr Geld für die Pflege von Angehörigen
Sowohl das Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen werden nächstes Jahr um 5 Prozent angehoben, 2025 sind weitere 4,5 Prozent Plus geplant. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld wird künftig zudem auch jährlich zu beantragen sein. Auch der Zuschuss beim Eigenanteil von Pflegekosten bei der Unterbringung im Pflegeheim wird erhöht:
Im ersten Jahr von 5 auf 15 Prozent
Im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent
Im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent
Änderungen ab Juli 2024:
Anhebung der Erwerbsminderungsrente
2024 steigt auch die Erwerbsminderungsrente, allerdings in Abhängigkeit vom Beginn der Rentenzahlungen. Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhält künftig 4,5 Prozent mehr Geld. Für alle, deren Rentenzahlungen zwischen 2001 und Juni 2014 gestartet sind, winken sogar 7,5 Prozent mehr.
Hinweis: Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, muss sich nicht selbst um eine Erhöhung kümmern, die Rentenversicherung passt Bezüge automatisch an, wenn man dafür qualifiziert ist.
Neues im Straßenverkehr: Das ändert sich für Autofahrer und Verkehrsteilnehmer
Neue Typenklassifizierung bei der Kfz-Versicherung, höhere Benzinkosten an der Tankstelle und geringere Prämien für E-Autos: Auch für Autofahrer bringt 2024 viel Neues mit.
Diese Änderungen gelten für Autofahrer im Januar:
Tanken wird wohl wieder teurer
Zum neuen Jahr steigt erneut die CO2-Steuer, das dürfte sich an der Tankstelle rasch bemerkbar machen. Je Tonne CO2 fallen dann künftig 40 Euro statt bisher 30 Euro Steuern an, Experten rechnen deswegen mit einer Preiserhöhung von rund 3 Cent je Liter. 2025 wird diese Steuer erneut um 10 Euro steigen und im Jahr 2026 um 15 Euro: Auf 65 Euro je Tonne CO2. Neben steuerlichen Mehreinnahmen geht es dabei vor allem um die langfristige Dekarbonisierung des Verkehrswesens.
Fahrassistenten werden Pflicht
Um die Verkehrssicherheit auf europäischen Straßen zu verbessern, schreibt die EU künftig verschiedene Fahrassistenzsystem in Neuwagen vor. Die Regelung betrifft alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Zu den Pflicht-Systemen zählen:
Notfall-Spurhalteassistenten
Rückfahr- und Abbiege-Assistenz
Kollisionswarner
Verbesserte Aufprallschutz für den Kopf
Hilfe bei Notbremsungen
Neue Typenklassifizierung der Kfz-Versicherung
Auch 2024 gibt es wieder einige Änderungen bei der Typenklassifizierung für Kfz-Versicherungen. Mehr als 7 Millionen Autofahrer werden in ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höher eingestuft, rund 5 Millionen können sich aber auch über eine Herabstufung freuen. Für die meisten Autofahrer (rund 70 Prozent) bleibt aber alles beim Alten. Beispiele für Typklassen in der Kfz-Versicherung 2024 gibt es direkt beim GDV.
Führerscheinumtausch für bestimmte Altersgruppen noch im Januar
Alle Kfz-Fahrer, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein haben, müssen ihren “Lappen” bis spätestens zum 19.01.2024 gegen den neuen (und sicherheitstechnisch optimierten) Führerschein im Kartenformat tauschen. In der Führerscheinstelle kostet das etwa 25 Euro.
Neue Farbe für HU-Plaketten
Wie in jedem Jahr bekommt die HU-Plakette beim TÜV auch 2024 wieder eine neue Farbe, nämlich Blau. Wichtige Voraussetzung: Das inspizierte KFZ besteht seine Prüfung (Hauptuntersuchung). Damit man die Gültigkeit der Plakette am besten auf einen Blick erkennen kann, rotieren die Kennfarben jährlich: 2025 werden dann gelbe Sticker aufs Nummernschild geklebt. Die HU ist in Deutschland alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen erst nach drei Jahren.
Ab 1. Juli 2024:
Maut für kleinere Transporter bis 3,5 Tonnen
Die Mautpflicht wird im kommenden Jahr ausgeweitet. Ab 1. Juli muss die Abgabe auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen entrichtet werden – bisher galt hier eine Untergrenze von 7,5 Tonnen.
Neuwagen bekommen Blackbox
Ab 7. Juli kommenden Jahres müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet werden. Diese Blackbox sammelt unentwegt Daten, die sie nach einer Weile auch wieder mit neuen Daten überschreibt – bis es zu einem Unfall kommt. Dann endet die Aufzeichnung und alle gespeicherten Daten lassen sich auslesen.
Relevante Informationen wie Geschwindigkeit, Standort, das Bremsverhalten, verbundene Anschnall-Gurte, Lenkwinkel oder die Motor-Drehzahl lassen sich für den Zeitraum vor dem Crash damit präzise rekonstruieren.
Das dürfte nicht bei der Klärung etwaiger Schuldfragen eine große Hilfe sein – manche EDRs können im Falle eines Unglücks auch ein Notsignal absenden, damit Rettungskräfte schneller an Ort und Stelle finden.
Diese wichtigen Änderungen beim Führerschein werden aktuell diskutiert
Abstimmung und Verhandlungen dazu finden zwar noch statt, im Rahmen der 4. Führerscheinrichtlinie der EU-Kommission wird im EU-Parlament aber schon leidenschaftlich diskutiert. Dabei ist eine ganze Reihe von Änderungen im Gespräch.
Prüfung der Fahrtauglichkeit im Alter
In anderen Ländern ist es längst gängige Praxis, in Deutschland konnte man sich dazu aber bisher nicht durchringen: Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren ab einem bestimmten Alter. Solche Tests sollen jetzt aber europaweit zur Pflicht werden. Die Gültigkeit von Führerscheinen in höheren Altersklassen soll dann nur noch für 5 Jahre gelten und nach einer Eignungsprüfung entsprechend verlängert werden. Auch Auffrischungskurse sind im Gespräch.
Digitaler Führerschein
Bei der Führerscheinkontrolle könnte es künftig ausreichen, das Smartphone zu zücken – zumindest, wenn es nach der EU geht. Um Verkehrskontrollen, Amtsbesuche oder die Autovermietung zu erleichtern, kann man den “Lappen” bald also vielleicht per App vorzeigen. Die Führerscheinscheckkarte soll zudem besser vor Fälschungen geschützt werden und künftig einen QR-Code erhalten.
Neue Fahrzeugklasse – neue Probezeit
Die EU möchte die Probezeit im Straßenverkehr anpassen: Künftig sollen Verkehrsteilnehmer für jeden Erwerb einer neuen Fahrzeugklassen-Lizenz auch eine neue Probezeit beginnen. Bisher gilt das nur einmalig, sobald man seinen Führerschein macht. Wer dann künftig beispielsweise bereits einen B-Führerschein macht und dessen Probezeit hinter sich bringt, soll beim Erwerb eines Motorradführerscheins dafür erneut eine Probezeit durchlaufen. Ebenfalls geplant: Autofahrer mit dem B-Führerschein dürfen in Zukunft auch 4,25-Tonner fahren.
Begleitetes Fahren soll auch im Ausland erlaubt sein
Bisher konnten Fahranfänger mit B17 nur innerhalb Deutschlands schon mit 17 Jahren und in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren – mussten dann aber das Steuer verlassen, sobald Sie die Landesgrenze erreichten. Die EU will das ändern, der B17-Führerschein soll dann auch im Ausland gelten.
Fahreinschränkungen bald europaweit gültig?
Bei Entzug oder Einschränkung der Fahrerlaubnis in einem EU-Land sollen solche Maßnahmen künftig auch von allen anderen EU-Staaten gelten. Wer auf einer Geschäftsreise oder beim Urlaub im Ausland dann beispielsweise wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Fahrverbot erhält, kann sich Zuhause nicht einfach wieder ans Steuer setzen.
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