Wer seine Briefpost nicht zu sich nach Hause und auch nicht an eine Poststation liefern lassen möchte, kann diese an eine Postfiliale liefern lassen und dort dann innerhalb von sieben Werktagen abholen. “Postlagernd” heißt dieses schon seit langer Zeit existierende Service-Angebot, für das der Kunde nichts bezahlen muss. Der “postlagernd”-Service eignet sich nicht nur für Personen, die keinen Briefkasten beziehungsweise keine Möglichkeit zur sicheren Ablage ihrer Briefpost haben, sondern gewährt zudem maximalen Datenschutz. Denn statt des Namens des Empfängers können die Absender auch einen Tarnnamen/ein Kennwort als Empfänger angeben.
Doch laut Paketda, einem in der Regel gut informierten Nachrichtenportal rund um Post-Themen, möchte die Deutsche Post den “postlagernd”-Service für Briefe/Maxi-Briefe einstellen. Die Deutsche Post soll demnach in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Postgesetzes geschrieben haben, dass sie diesen Service einstellen möchte, weil er kaum noch genutzt werden würde. Im Jahr 2022 habe es bundesweit noch rund 100.000 postlagernd-Sendungen gegeben – bei rund 14 Milliarden Briefsendungen insgesamt. Für 2023 nennt die Deutsche Post keine Zahlen. Zudem beklagt die Deutsche Post, dass sich der “postlagernd”-Service mit automatisierten Poststationen nur schwer anbieten lasse.
Update 23.1.: Post glaubt selbst nicht an das Ende des “postlagernd”-Services
Ist “postlagernd” wirklich bald Geschichte? PC-WELT fragte bei der Deutschen Post nach. Die Antwort der Deutschen Post kam umgehend:
Wie Sie bereits wissen, haben wir in unserer Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Postgesetzes darauf hingewiesen, dass der Service “postlagernd” ein Nischenprodukt ist, für das es nur eine vergleichsweise geringe Kundennachfrage gibt. Gleichwohl planen wir keine Abschaffung dieses Service, da er nach wie vor als Universaldienstleistung vorgeschrieben ist und sich daran voraussichtlich auch mit dem neuen Postrechtsmodernisierungsgesetz nichts ändern wird.
Alexander Edenhofer, Pressesprecher DHL Group Konzernkommunikation & Nachhaltigkeit
Update Ende
So funktioniert “postlagernd”
Voraussetzung ist, dass eine Postfiliale diesen Service anbietet. Suchen Sie hier also unter “Filtern, Service auswählen, Post- und Paketservices” nach einer Postfiliale, die den Service “postlagernd” anbietet. Laut unserem ersten Check bietet selbst viele kleine Geschäfte, Bäckereien etc. mit einem Post-Schalter diesen Service an.
Deutsche Post: Nach Filialen mit postlagernd-Service suchen
Deutsche Post
Haben Sie eine Filiale gefunden, dann müssen Sie nur noch den Absendern Ihrer (Maxi)-Briefe mitteilen, dass diese den Brief
entweder an Ihren Namen richten. Auf dem Brief muss dann stehen: Ihr Name, postlagernd (bei Briefen aus dem Ausland: “poste restante”), Straße der Postfiliale, Postleitzahl, Stadt
oder auf den Brief schreiben: Kennwort, postlagernd, Straße der Postfiliale, Postleitzahl, Stadt
Das Kennwort können Sie sich nach Belieben ausdenken. Wenn Sie den Brief abholen, sagen Sie in der Post-Filiale, dass Sie einen postlagernden Brief für das Kennwort XY abholen wollen. Es besteht hier keine Ausweispflicht und niemand erfährt Ihre Identität. Anders ist es bei postlagernden Briefen, die an Ihren echten Namen gerichtet sind: Hier müssen Sie Ihren Ausweis vorzeigen.
Gegebenenfalls können Sie unterhalb des Kennworts beziehungsweise Ihres Namens zusätzlich noch schreiben: “c/o Postfiliale Nummer xy”.
Die Postfiliale informiert Sie nicht über eingegangene postlagernde Briefe. Nach sieben Werktagen gehen die Briefe zurück an den Absender. Hier informiert die Deutsch Post über den Service “postlagernd”.
Der Service “postlagernd” ist nur für (Maxi)-Briefe möglich, nicht aber für Päckchen und Pakete. Einschreiben oder Nachnahme-Sendungen sind nicht postlagernd möglich. Der Service ist sowohl für den Absender als auch für den Empfänger kostenlos.
Paketda rät dringend dazu, dass Sie vor dem ersten Versand in der gewünschten Filiale nachfragen, ob diese mit “postlagernd” auch wirklich zurechtkommt. Da diesen Service nur noch wenige nutzen, fehlt manchen Post-Mitarbeitern vielleicht die Routine im Umgang mit postlagernd-Briefen.
Postlagernd ist weder mit Lagerservice noch Postfach identisch
Wichtig: “postlagernd” darf nicht mit dem kostenpflichtigen Lagerservice verwechselt werden. Dieser ist für längere Abwesenheiten gedacht. Sie können den kostenpflichtigen Lagerservice hier für private und gewerbliche Zwecke buchen. Ebenso ist “postlagernd” nicht mit dem kostenpflichtigen Postfach identisch.
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