Aus dem Jahresbericht 2022 (der Jahresbericht für 2023 ist noch nicht erschienen) des Rundfunkbeitragsservice geht hervor, dass über 3,2 Millionen Beitragspflichtige ihren Rundfunkbeitrag (18,36 Euro pro Wohnung und Monat) nicht bezahlten. Genau gesagt: 3.224.280 Beitragskonten der insgesamt rund 46 Millionen Beitragskonten waren 2022 in einer Mahnstufe oder in der Vollstreckung.
Insgesamt rund 19,52 Millionen Maßnahmen im Forderungsmanagement leitete der Beitragsservice im Jahr 2022 ein, um doch noch die fehlenden Rundfunkbeiträge einzutreiben. Das waren 16,44 Prozent mehr als 2021. Doch wer nun glaubt, dass der Widerstand gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags so stark angestiegen sei, irrt sich vermutlich.
Denn der Beitragsservice stellte im Jahr 2022 sein Verfahren der Zahlungsaufforderung um und verschickt seitdem nur noch einmal pro Jahr ein Schreiben mit allen Zahlungsterminen; mehr dazu lesen Sie in Rundfunkbeitrag: Ab sofort kann es teurer werden – das sollten Sie beachten. Deshalb dürften einige der Beitragszahler den nächsten Zahlungstermin einfach nur vergessen haben. Nach schriftlicher Erinnerung zahlten dann viele der Beitragszahler den geforderten Beitrag oder erteilten ein Lastschriftmandat.
Rundfunkbeitrag 2022: Mahnverfahren und Vollstreckungen
Beitragsservice
In genauen Zahlen: 2022 verschickte der Beitragsservice 284.878 Zahlungserinnerungen (ohne Säumniszuschlag) und 1.342.367 Festsetzungsbescheide (mit Säumniszuschlag). Dazu kamen noch 563.240 Mahnungen in unterschiedlichen Abstufungen. Das ergibt 2.190.485 Zahlungserinnerungen/Mahnungen im weitesten Sinne ohne Vollstreckungsersuchen. Dazu kommen aber noch 1.033.795 Vollstreckungen – diese betreffen alle Beitragspflichtigen, die auf Mahnungen nicht reagierten. So kommen insgesamt 3.224.280 Beitragskonten zusammen, bei denen entweder erinnert, gemahnt oder vollstreckt wurde.
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2,4 Millionen Personen waren zum 31.12.2022 von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Aus sozialen Gründen. Außerdem waren 241.861 Nebenwohnungen von der Zahlung befreit. Mehr zu dieser Befreiungsmöglichkeit lesen Sie hier:
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409.373 Menschen (Seh- und Hörbehinderte und andere Behinderte) zahlten einen ermäßigten Beitrag.
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