Verbraucherschützer, wie die von der Verbraucherzentrale Berlin, warnen vor einer ebenso unnötigen wie fiesen Kostenfalle im Internet. Nämlich vor Online-Anbietern, die für Dienstleistungen und Online-Formularen Geld verlangen, obwohl diese eigentlich kostenlos zur Verfügung stehen.
Die Verbraucherschützer nennen diese Beispiele: Schufa-Selbstauskunft (Schufa-Auskunft kostenlos beantragen – so geht’s), Kinderzuschlag, Geburtsurkunde, Führungszeugnis. Diese und viele andere Dokumente können Sie online beantragen. Hierzu gehen Sie auf die entsprechenden Behörden-Webseiten, die kostenlos sind. Allenfalls für den mit dem Dokument beantragten Dienst fallen dann Kosten an.
Geld bezahlen für Gratis-Formulare
Doch im Internet tummeln sich zwielichtige Dienstleister, die die genannten kostenlosen Dokumente bereitstellen und nur für diese Bereitstellung Geld verlangen oder gegen Bezahlung vermeintlich Hilfe (faktisch handelt es sich dabei um etwas Copy&Paste) beim Ausfüllen leisten. Diese Anbieter sind auf den Trefferlisten der Suchmaschinen oft ganz weit oben gelistet. Verbraucherschützer sprechen von Kosten in Höhe von bis zu 174 Euro, die dafür anfallen und die man sich komplett sparen könne.
Dieses Problem scheint sich zu verschärfen, denn seit dem Herbst 2023 verzeichnet die Verbraucherzentrale Berlin einen rasanten Anstieg der Beschwerden wegen solcher Ausfüllhilfen.
Josephine Frindte, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: “Manche Anbieter von sogenannten Ausfüllhilfen lassen sich ihre eher fragwürdigen Dienste mit einem stolzen Preis bezahlen. Dabei ist die Beantragung direkt beim Träger kostenlos. Die Anbieter versuchen gezielt den Eindruck zu erwecken, man könne direkt und ganz einfach über ihre Website die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Behörden stellen. Verbrauchern wird zur Vorsicht geraten.”
Die Abzocke verläuft folgendermaßen: Jemand sucht zum Beispiel nach dem Formular, um Kindergeld zu beantragen. Der Suchende landet aber nicht auf der entsprechenden Behörden-Webseite, sondern auch einer privaten Webseite eines dieser dubiosen Ausfüllhilfen-Anbieters, die von der Optik her und von der Beschreibung oft den Anschein erweckt, dass es sich dabei um die offizielle Behördenseite handeln würde. Dort trägt der Nutzer seinen Namen und seine Adresse ein.
Der “Dienstleister” sendet ihm dann das gesuchte Formular zu, auf dem Namen und Adresse eingetragen sind. Und stellt dafür eine Rechnung. Wohlgemerkt: Die Rechnung entsteht nur dafür, dass dieser Anbieter den Namen und die Adresse des Benutzers, die dieser zuvor auf der Webseite des Anbieters eingegeben hat, auf den entsprechenden Formularen eingetragen hat. Das ist alles, den eigentlichen Antrag bei der Behörde muss der Benutzer natürlich selbst stellen. Die Rechnung fällt also nur für wenige Zeilen Copy&Paste an! Für dieses Copy&Paste verlangen diese Anbieter zwischen 99 und 174 Euro.
Die Verbraucherschützer raten
Prüfen Sie die Website, das Impressum und das Eingabeformular genau, bevor Sie Ihre Daten eintragen, auch wenn das richtige Formular manchmal schwer zu finden ist
Nehmen Sie sich Zeit und schauen Sie nach Preisangaben
Wenn es wegen Ausfüllhilfen zu Problemen kommt, lassen Sie sich rechtlich beraten
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