Verbraucherschützer gehen bereits seit dem Jahr 2022 gegen die Strom- und Gasanbieter Primastrom und Voxenergie vor. Die Verbraucherschützer werfen Primastrom und Voxenergie einseitige und unzulässige Preiserhöhungen vor, da die beiden Anbieter Preisgarantien gebrochen haben sollen sowie wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen und ein gesetzliches Recht zur Preisanpassung fehlen würden. Deshalb startete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Musterfeststellungsklagen gegen diese beiden Unternehmen wegen deren einseitigen Preiserhöhungen.
Jetzt haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und Primastrom und Voxenergie außergerichtlich geeinigt, wie die Verbraucherschützer hier mitteilen. Die Unternehmen haben sich laut den Verbraucherschützern verpflichtet, “für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kunden die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Die Beträge liegen teils im vierstelligen Bereich”.
Die betroffenen Primastrom- oder Voxenergie-Kunden, die sich an einer Musterfeststellungsklage beteiligt hatten, sollen in diesen Tagen die Rückzahlungen erhalten, wie die Verbraucherschützer schreiben. Eventuell wurden die fraglichen Beträge auch bereits zurückerstattet.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv: “Durch die Vergleiche ist ein für Verbraucher:innen gutes Ergebnis erzielt worden. Eine lange gerichtliche Auseinandersetzung konnte hier vermieden werden”. Die Verbraucherschützer fahren fort:
“Mit den Vergleichen nehmen die Unternehmen Preiserhöhungen zurück. Darunter fallen vor allem die drastischen Erhöhungen ab dem Jahr 2021. Die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kunden erhalten Geld zurück. In einem Fall hat Primastrom dem betroffenen Verbraucher mehr als 5.500 Euro erstattet. Zu den Rückzahlungen haben sich die beiden Anbieter mit den Vergleichen verpflichtet. Daraufhin hat der vzbv die Klagen vor dem Berliner Kammergericht zurückgenommen. Der vzbv steht weiterhin im Austausch mit den Anbietern, um weitere Fragen zu klären”.
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Bereits im September 2022 hatte die Bundesnetzagentur die Voxenergie GmbH und die Primastrom GmbH angewiesen, die “rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen”. Sollten sich die Unternehmen, die beide zur Primaholding gehören und beide eine Adresse in Berlin angeben, nicht an die Anweisung der Bundesnetzagentur halten, so droht den Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie in Diese Stromlieferanten müssen Preiserhöhung zurücknehmen.
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