Betrüger locken ihre Opfer mit Whatsapp-Nachrichten oder Kurznachrichten auf gefälschte Seiten, auf denen diese ihre Daten eingeben müssen. Oder sie bringen ihre Opfer dazu, ihnen Wertsachen auszuliefern, die angeblich benötigt werden, um Enkelkinder vor dem Gefängnis zu bewahren. Es gibt viele Varianten für Betrügereien in Zusammenhang mit Whatsapp.
Doch eine Variante ist jetzt neu und davor warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen. Besonders dreiste Betrüger kontaktieren nämlich ihre Opfer ein zweites Mal und versuchen tatsächlich diese erneut abzuzocken. Die Polizei schreibt:
Die Täter wollen mit der neuen Nachricht offensichtlich den Eindruck erwecken, dass diese Benachrichtigung von einer offiziellen Stelle/Behörde stammt. Im Nachrichtentext beziehen sich die Täter auf tatsächliche vorherige strafbare Vorfälle, die auch durch die jeweiligen Empfänger der Nachricht in der Vergangenheit zur Anzeige gebracht wurden. Dabei werden im Text auch echte Namen und die korrekte Schadenssumme aus dem alten Verfahren genannt.
Die Nennung dieser Details auf der vorangegangenen Straftat (meist Betrugsstraftaten wie der berühmt-berüchtigte Enkeltrick, Messengerbetrug oder Warenbetrug, z.B. Betrug über ein Kleinanzeigeportal) soll die neue Kontaktaufnahme vertrauenswürdig erscheinen lassen. Der folgende Screenshot zeigt, wie eine derartige Whatsapp-Nachricht aussehen kann:
Neuer Whatsapp Betrug
Landeskriminalamt Niedersachsen.
Um ihre Opfer zu erreichen, verwenden die Cybergangster die vom ersten Betrug noch vorhandenen Daten des Opfers. Übrigens verwenden die Betrüger dabei Formulierungen, die deutsche Behörden nicht verwenden. Etwa die französische Anrede “Madame”.
Das wollen die Betrüger erreichen
Doch was bezwecken die Ganoven mit der erneuten Kontaktaufnahme überhaupt? Die Antwort der niedersächsischen Polizei:
Im weiteren Verlauf dieser Masche versuchen die Täter nun an neue Konto-, Ausweis- und/oder Zugangsdaten, aber auch Überweisungen zu gelangen. Auch ein Zusenden von Links zu gefälschten Webseiten ist denkbar.
Solche Daten und Handlungen seien, so die Täter, für die Rückgabe des Geldes zwingend erforderlich.
So reagieren Sie richtig
Antworten Sie keinesfalls auf derartige Nachrichten und geben Sie vor allem keine weiteren Daten von sich preis. Melden Sie den Vorgang der zuständigen Polizeidienststelle.
Wichtig: Die Polizei kontaktiert Sie nicht via Whatsapp oder SMS.
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