Unterhändler von EU-Rat und Europaparlament haben sich darauf geeinigt, dass in der EU künftig eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro gelten soll. Das berichtet unter anderem das Handelsblatt. Sowohl EU-Rat als auch EU-Parlament müssen dieser Einigung zwar noch zustimmen, diese Zustimmung gilt aber als sicher.
Durch diese Obergrenze, die – ganz wichtig – nur für den Geldverkehr a) zwischen Unternehmen und b) zwischen Unternehmen und Privatkunden gilt, sollen Geldwäsche und illegale Geschäfte erschwert werden. Zudem will die EU damit EU-weit die Regeln gegen Geldwäsche vereinheitlichen. In Deutschland und Österreich, wo Bargeld traditionell hoch im Kurs steht, hatte es Widerstand gegen diese jetzt ausgehandelte Bargeld-Obergrenze gegeben.
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Die neue Obergrenze, die frühestens ab Mitte 2026 gelten soll, richtet sich vor allem gegen das organisierte Verbrechen, aber auch gegen Terroristen und Betrüger, wie der amtierende EU-Ratsvorsitzende und zugleich belgische Finanzminister Vincent van Peteghem meint.
In Deutschland und Österreich sind bisher Barzahlungen mit mehr als 10.000 Euro durchaus möglich, Käufer müssen sich lediglich ausweisen. Insofern stellt die neue Regelung für Deutschland eine spürbare Veränderung dar. Im EU-Ausland ist das dagegen vielfach anders, weil dort (in 18 von 27 EU-Mitgliedstaaten) meist Bargeldgeschäfte mit solch hohen Summen bereits untersagt sind: In Frankreich und Spanien gilt beispielsweise eine Obergrenze von 1000 Euro, in Belgien und den Niederlanden liegt die Obergrenze bei 3000 Euro, wie das Handelsblatt schreibt. Diese niedrigeren Obergrenzen dürfen übrigens weiter bestehen.
Weitere neue Regelungen
Anbieter von Kryptowährungen müssen bei Transaktionen oberhalb von 1000 Euro ihre Kunden prüfen. Außerdem kommen verschärfte Meldevorschriften für Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler. Im Jahr 2029 folgen verschärfte Regeln für den Fußballspieler-Transfermarkt.
Diese wichtige Ausnahme bleibt bestehen
Doch Privatpersonen müssen jetzt nicht in Panik geraten: der private Autokauf zwischen Privatpersonen und so mancher andere private Kauf zwischen Privatpersonen, der bisher noch per Barzahlung möglich ist, wird auch künftig oberhalb eines Kaufpreises von 10.000 Euro weiterhin möglich sein und muss nicht bargeldlos abgewickelt werden. Ab 3000 Euro in bar müssen sich Käufer künftig aber ausweisen.
Aber: Falls eine Privatperson von einem Händler ein Auto kauft, das mehr als 10.000 Euro kostet, dann ist die Bargeldzahlung nicht mehr möglich.
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