Sie sind Amazon-Prime-Nutzer? Dann sollten Sie sich jetzt hier in das Klageregister für eine Sammelklage gegen Amazon eintragen. Denn Verbraucherschützer, genauer gesagt: die Verbraucherzentrale Sachsen, gehen gegen Amazon vor. Über 18.000 Amazon-Kunden hatten sich in dem seit dem 23.5.2024 geöffneten Klageregister bereits bis Ende Mai 2024 eingetragen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen damals mitteilte.
Amtliches Schreiben bestätigt Aufnahme ins Klageregister
Seit damals dürften viele neue Kläger hinzugekommen sein. PC-WELT liegt das amtliche Bestätigungsschreiben vor, das Sie wenige Tage später auf dem klassischen Briefweg erhalten, wenn Sie sich in das Klageregister hier online eingetragen haben. Dieses Schreiben müssen Sie sich unbedingt aufheben. Danach heißt es warten und erst einmal nichts tun.
Hintergrund: Amazon änderte seine Streamingangebot Amazon Prime Video am 5. Februar 2024. Seitdem bekommen Amazon-Prime-Video-Nutzer mehr Werbung zu sehen und haben zudem einige Funktionen verloren – außer sie zahlen einen monatlichen Aufpreis von 2,99 Euro. Amazon holte aber für diese Maßnahme nicht die Zustimmung der betroffenen Amazon-Prime-Kunden ein, sondern informierte diese einfach nur.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Vorgehensweise für rechtswidrig und strebt deshalb eine Sammelklage gegen Amazon an. Die Verbraucherzentrale Sachsen schreibt:
Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher. Amazon hingegen zog es aber vor, die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorzunehmen. Die sächsischen Verbraucherschützer entschieden sich deshalb für die Einreichung einer Schadensersatz-Sammelklage. Auf diesem Weg bekommen die angemeldeten Verbraucher im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.
Diese Amazon-Kunden können sich an der Sammelklage beteiligen
Jeder Kunde, der vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abonnement hatte und es bezahlt hat, kann sich für diese Verbandsklage anmelden. Sowohl Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch Kunden, die nichts getan haben und ihr Prime-Abo einfach weiterlaufen lassen. Sie müssen Prime Video nicht genutzt haben und können das Abonnement mittlerweile auch schon gekündigt haben – das stellt kein Problem dar.
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So viel Geld könnten Sie zurückbekommen
Die Verbraucherschützer rechnen vor: “Eine Einzelperson hat also einen Anspruch auf Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat und damit 35,88 Euro jährlich. Da das Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre läuft, kann die Entschädigung entsprechend weiter anwachsen”. Und weiter: “Alle Prime-Nutzern in Deutschland sind betroffen. Für den Unternehmensriesen könnte das empfindlich teuer werden. Bei etwa 17 Millionen potenziellen Klägern geht es um ein Gesamtvolumen von etwa 610 Millionen Euro im Jahr”.
Stellungnahme von Amazon gegenüber der PC-WELT
Um weiterhin attraktive Inhalte für Prime-Mitglieder anbieten zu können und diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu erhöhen, enthalten Prime Video Filme und Serienepisoden in Deutschland in begrenztem Umfang Werbung, ähnlich der Werbung, die bereits in anderen Prime Video-Inhalten in Deutschland zu sehen ist, z. B. bei Live-Sport. Wir haben unsere Kund:innen im Voraus transparent und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen darüber informiert. Wir bieten eine werbefreie Option für Kund:innen an, die dies bevorzugen, und alle Kund:innen haben das Recht, ihre Mitgliedschaft jederzeit zu kündigen. Dies haben wir in unserer Kommunikation deutlich gemacht.
Amazon-Sprecher
Amazon Prime Video: Bald noch mehr Werbung, auch zu Produkten
Prime Video: Amazon streicht spannendes Feature und informiert Kunden nicht
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