Verkehrsrechtsexperten suchen heute und morgen auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar nach einem Weg, um den “Punktehandel” zu unterbinden. Denn mit dieser fiesen Methode vermeiden rücksichtslose Raser und notorische Verkehrsrowdys Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und sogar den Verlust ihres Führerscheins.
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So funktioniert der Punktehandel
Der Punktehandel funktioniert im Grundprinzip folgendermaßen: Ein Raser wird geblitzt. Auf dem Foto ist seine Identität nicht zweifelsfrei festzustellen – das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Punktehandel überhaupt möglich wird. Der Raser sucht nun nach einer anderen Person, die dann behauptet, am Steuer gesessen zu sein. Diese Person gibt der Verkehrssünder in dem Schreiben an, das er zu dem Verkehrsvergehen bekommt. Dieser Strohmann füllt dann den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus und übernimmt die daraus resultierende Geldstrafe und den oder die Punkte in Flensburg. Im Gegenzug gibt es Geld vom eigentlichen Fahrer.
So ein Punktehandel ist vor allem für notorische Verkehrsrüpel interessant, die bereits einige Punkte angesammelt haben und denen deshalb bei weiteren Punkten der Führerscheinentzug droht. Bei acht Punkten ist der Führerschein erst mal weg.
So finden Raser jemanden für den Punktehandel
Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die Personen für den unmoralischen Punktehandel vermitteln. Raser müssen also nicht unbedingt nach jemandem in ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis Ausschau halten, der Geldstrafe und Punkte übernimmt, sondern können dafür einen Fremden bezahlen.
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Das Problem: Strafverfolgung ist derzeit schwierig
Jedem klar denkenden Mensch mit einem gesunden Rechtsverständnis sollte klar sein, dass die oben beschriebene Methode nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung und der Rechtssprechung ist und auch nicht dazu beiträgt, dass es auf Deutschlands Straßen sicherer wird. Doch rechtlich ist es derzeit tatsächlich schwierig, gegen diesen Punkthandel vorzugehen. Es handelt sich nach der derzeitigen Rechtslage bei dem Punktehandel nicht zwangsläufig um eine Straftat.
Verkehrsgerichtstag in Goslar
Deshalb fordern Rechtsexperten jetzt eine Schließung dieser Gesetzlücke, wie n-tv berichtet. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 24. bis 26. Januar 2024 ist der Punktehandel jetzt ein Thema. Denkbar wäre die Einführung eines neuen Straftatbestands für diesen Punktehandel. Damit wäre dann zumindest endlich der rechtliche Rahmen für eine Verfolgung des Punktehandels gegeben. Doch dann bleibt immer noch das Problem, den Punktehandel konkret nachzuweisen. Dafür ist erheblicher Ermittlungsaufwand, beispielsweise für den Abgleich der Angaben des vermeintlichen Fahrers, erforderlich.
VCD fordert Halterhaftung und mehr Polizeikontrollen
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat deshalb einen anderen Vorschlag: die Halterhaftung. Dann sei der Halter verantwortlich für das, was mit seinem Auto geschieht, wie der VCD argumentiert. Zudem müsse der Punktehandel als Straftat eingeordnet werden. Der VDC fordert außerdem “verstärkt unangekündigte Polizeikontrollen, bei denen ertappte Raser sofort angehalten werden. Wer so erwischt wird, kann seine Punkte nicht an Dritte verkaufen”.
Der VCD fährt fort: “Heutzutage sind bundesweit rund 2000 Polizisten dauernd damit beschäftigt, auf Blitzerfotos unbekannte Fahrer zu identifizieren – und bleiben oft erfolglos. Diese Beamten wären sinnvoller auf der Straße aufgehoben, um Anhaltekontrollen durchzuführen und Raser in flagranti zu stoppen. Solche Kontrollen bieten auch darüber hinaus unübertreffliche Vorteile bei der Unfallprävention”.
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