Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein
Nutzt ein Händler den Zahlungsdienstleister Paypal (der aktuell einen Hackerangriff gemeldet hat), muss er sich an einige Nutzungsbedingungen halten. So darf ein Händler seine Produkte oder Dienstleistungen nicht billiger anbieten, wenn der Kunde eine billigere Zahlungsmethode als Paypal wählt. Das wäre durchaus möglich: Paypal ist für Händler eine besonders teure Zahlungsmethode, so muss dieser für…
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