Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) wirft Amazon in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung eine “Missachtung von Verbraucherrecht” und eine “versteckte Preiserhöhung vor”. Und kündigt eine Klage gegen Amazon an. –
Hintergrund ist die von Amazon geplante Einführung von Werbeunterbrechungen beim Streaming von Filmen und Serien bei Prime Video. Diese Werbeunterbrechungen sind in anderen Ländern schon aktiviert worden und sollen ab dem 5. Februar 2024 dann auch in Deutschland eingeführt werden. Alternativ bietet Amazon seinen Prime-Mitglieder die Möglichkeit an, einen Aufpreis von 2,99 Euro im Monat zusätzlich zu ihrer Prime-Mitgliedschaft für weiterhin werbefreies Streaming zu zahlen.
Vzbv hatte Amazon bereits abgemahnt und vertritt die Ansicht, dass Amazon diese Änderung nicht einfach nur nach einer öffentlichen Ankündigung einführen könne. Stattdessen müsse Amazon von den Nutzern die Zustimmung einholen, weil es sich nach Einschätzung der Verbraucherschützer um eine “wesentliche Vertragsänderung” handle. “Amazon darf seine Prime-Video-Kund:innen nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht”, heißt es in der Mitteilung der Vzbv.
“Mit der Klage geht der Vzbv gegen die einseitige Änderung des Anbieters vor. Prime-Video-Nutzer:innen haben nach Ansicht des Vzbv weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag“, erklärt Ramona Pop, Vorständin beim Vzbv.
Die angekündigte Änderung sei aus Vzbv-Sicht zudem eine versteckte Preiserhöhung. Schließlich müsse ein Prime-Mitglied einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zahlen, wenn er weiterhin wie bisher Prime-Video-Inhalte ohne Werbeunterbrechung anschauen möchte.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag: Amazon Prime Video mit Werbung: Starttermin, Dauer der Werbung und Aufpreis für Werbefreiheit
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